Aushilfe. Sonntags zuschläge?

1 Antwort

Wenn alle anderen MA bei Sonntagsarbeit Zuschläge bekommen, muss der AG auch Aushilfen, Minijobbern die Zuschläge bezahlen.

Zuschläge gibt es sowieso nur wenn die im Arbeitsvertrag, anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind. Der Gesetzgeber schreibt Freizeitausgleich innerhalb von zwei Wochen für Sonntagsarbeit vor (§ 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz)

julia8600 
Fragesteller
 24.06.2016, 13:38

danke sehr 

das ist aber doch sehr verzwickt das ganze

also die VOLLZEITKRÄFTE die ausgelernt haben und eine Ausbildung im Einzelhandel vorweisen können, erhalten einen Zuschlag am Sonntag 

ich weiss das, weil die das sagen

ich weiss selber nicht, ob ich selber das bekomme 

Familiengerd  24.06.2016, 13:55
@julia8600

also die VOLLZEITKRÄFTE die ausgelernt haben und eine Ausbildung im Einzelhandel vorweisen können, erhalten einen Zuschlag am Sonntag

Der Arbeitgeber kann zwar einzelnen Arbeitnehmer (oder Gruppen von ihnen) von Leistungen ausschließen, die er ansonsten allgemein gewährt, wenn es dafür sachlich rechtfertigende Gründe gibt.

Das, was oben zitiert wurde, rechtfertigt aber nicht, andere von der Gewährung von Zuschlägen auszuschließen.

Dir stehen dann also ebenfalls die Zuschläge wie auch Ersatzruhetage für Sonntagsarbeit zu!

Hexle2  24.06.2016, 14:27
@julia8600

@Familiengerd hat Dir hier schon richtig geantwortet. Da brauch ich jetzt nichts mehr dazu schreiben.