Aushilfe. Sonntags zuschläge?
Kriegen auch aushilfen, wenn sie sonntags arbeiten, zuschläge?
1 Antwort
Wenn alle anderen MA bei Sonntagsarbeit Zuschläge bekommen, muss der AG auch Aushilfen, Minijobbern die Zuschläge bezahlen.
Zuschläge gibt es sowieso nur wenn die im Arbeitsvertrag, anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind. Der Gesetzgeber schreibt Freizeitausgleich innerhalb von zwei Wochen für Sonntagsarbeit vor (§ 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz)
also die VOLLZEITKRÄFTE die ausgelernt haben und eine Ausbildung im Einzelhandel vorweisen können, erhalten einen Zuschlag am Sonntag
Der Arbeitgeber kann zwar einzelnen Arbeitnehmer (oder Gruppen von ihnen) von Leistungen ausschließen, die er ansonsten allgemein gewährt, wenn es dafür sachlich rechtfertigende Gründe gibt.
Das, was oben zitiert wurde, rechtfertigt aber nicht, andere von der Gewährung von Zuschlägen auszuschließen.
Dir stehen dann also ebenfalls die Zuschläge wie auch Ersatzruhetage für Sonntagsarbeit zu!
@Familiengerd hat Dir hier schon richtig geantwortet. Da brauch ich jetzt nichts mehr dazu schreiben.
danke sehr
das ist aber doch sehr verzwickt das ganze
also die VOLLZEITKRÄFTE die ausgelernt haben und eine Ausbildung im Einzelhandel vorweisen können, erhalten einen Zuschlag am Sonntag
ich weiss das, weil die das sagen
ich weiss selber nicht, ob ich selber das bekomme