Nacht- und Sonntagsschicht, doppelt zuschläge?

4 Antworten

Ob und wie viele Zuschläge Du bekommst regelt der Arbeitsvertrag, der anwendbare Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.

Sonn- und Feiertagszuschläge sind nicht gesetzlich geregelt. Vorgeschrieben vom Gesetzgeber ist nur der Nachtzuschlag wenn es für Nachtarbeit keine zusätzlichen freien, bezahlten Tage gibt.

Frag doch mal Deine Kollegen, wenn im Arbeitsvertrag nichts dazu steht. Wenn es einen Betriebsrat gibt, kann auch der Dir Auskunft geben. Gilt ein Tarifvertrag ist es dort geregelt und jeder AN hat das Recht Einsicht zu nehmen.

Wie Du siehst, kann ich Deine Frage nicht mit "Ja" oder "Nein" beantworten, es kommt eben auf die Umstände an und die kenne ich nicht.

kommt drauf an was dein Arbeitsvertrag sagt.....aber du bekommst sowohl Sonntagszuschlag als auch Nachtschichtzuschlag für die zwei Stunden

Bin Ferienjobbler :)

Ich würde dir vorschlagen mal in deinen Arbeitsvertrag zu schauen zumal du nichts davon erwähnt hast wo du arbeitest ob im öffentlichen Dienst oder bei einem freien Unternehmen usw.

Ferienjobbler, ist ne Fabrik :), also normaler Betrieb :)

wer sagt den das die überhaupt welche bekommst? Wenn das nicht im Arbeits- / Tarifvertrag geregelt ist gibts nichts.