Lohnfortzahlung im krankheitsfall Teilzeit 85 Stunden wöchentlich

2 Antworten

Grundsätzlich musst Du durch die Entgeltfortzahlung dasjenige bekommen, das Du auch bekommen hättest, wenn Du nicht erkrankt wärst - es dürfen Dir dadurch keine finanziellen Einbußen entstehen!

Wenn die Feststellung (was Du ohne Erkrankung bekommen hättest) nicht möglich ist, weil die wöchentliche Arbeitszeit (bei einer nur monatlich festgelegten Arbeitszeit) immer unterschiedlich lang - also unregelmäßig - ist, dann muss für die Berechnung der Lohnfortzahlung auf die Vergangenheit abgestellt werden, d.h.: Es muss dann ermittelt werden, wie viel Du wöchentlich im Durchschnitt der vergangenen 13 Wochen gearbeitet/verdienst hast!

Dabei sind Sonderleistungen (Zuschläge für Nacht-, Sonntags-, Feiertagsarbeit, Vermögensbildungsleistungen usw.) mit zu berücksichtigen, wenn sie vereinbarten Entgelt zählen. Überstunden werden nicht berücksichtigt - es sei denn, sie fallen regelmäßig und dauerhaft an.

Zm anderen "Problem": Dass Dein Arbeitgeber einem anderen Arbeitnehmer Deinen Arbietsvertrag gezeigt hat, ist ein Verstoß gegen seine Verschwiegenheitsverpflichtung in personellen Angelegenheiten - wenn dieser Arbeitnehmer die Kenntnis Deines Vertrages nciht für die eigene Arbeit benötigt (z.B. als Mitarbeiter für Lohnabrechnungen o.ä.).

Wirdrei0710 
Fragesteller
 12.03.2014, 14:30

Ich danke !!!!

Hat mir echt weiter geholfen !!!

Viele Grüße :-)

Danke für die schnelle Antwort

Es gelten die Regelungen im Arbeitsvertrag.

Im Krankheitsfalle werden die Sollstungen laut Arbeitsvertrag vergütet, nicht etwaige früher geleistete Überstunden.

Wirdrei0710 
Fragesteller
 12.03.2014, 12:15

Vielen dank für die schnelle Antwort/Hilfe !!

In meinen Arbeitsvertrag steht :

Die regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt 85 Stunden . Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage und die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen arbeiteszeiten richten sich nach der betrieblichen einleitung .

Dann müsste er doch die fehlenden Stunden zahlen , für 3 Wochen oder ? Das wäre ja mehr als einfach zu sagen 3 mal 6 Stunden oder ?? Verstehe ich as richtig ?

Vielen dank !!!

Tina2012  12.03.2014, 12:56
@Wirdrei0710

na ja bei 85 Std. wird in der regel wie folgt gerechnet

85 : 4,35 = 19,54 : 3 (sieht so aus als wäre der Durchschnitt der wöchtenlichen Arbeitstage 3!) = 6,5 somit liegt das nicht ganz so weit weg von dem was gerechnet wurde! Wobei natürlich mit deinen Aussagen nicht klar ist was wirklich im Vertrag steht, wieviel Arbeitstage die Woche in der Regel bei euch sind etc. etc. Und dann kommt es auch darauf an für welchen Monat abgerechnet wurde. Es ist halt so das der Feb. nicht mal ganz 4 Wochen hat und auch wenig Arbeitstage. Da kann so was passieren.

Familiengerd  12.03.2014, 13:18
@Tina2012

Es ist halt so das der Feb. nicht mal ganz 4 Wochen hat und auch wenig Arbeitstage.

Es sind 85 Stunden im Monat vereinbart - da spielt es dann keine Rolle, ob ein Monat einmal weniger (z.B. Februar) oder einmal mehr (z.b. Juli) Arbeitstage hat.

Wirdrei0710 
Fragesteller
 12.03.2014, 14:31
@Tina2012

Danke schön !!!

;-)

Wirdrei0710 
Fragesteller
 12.03.2014, 14:31
@Tina2012

Vielen dank !!! Ihr seit Klasse , dass man so schnell hilfe bekommt !!