Karfreitag gesetzliche Zuschläge?

6 Antworten

Dein Chef muss Dir dann einen Zuschlag bezahlen wenn dieser für gesetzliche Feiertage im Arbeitsvertrag, anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Zuschläge für Feiertagsarbeit.

Der Gesetzgeber sagt aber dass ein AN der an einem gesetzlichen Feiertag arbeitet Anspruch auf einen Ausgleichstag innerhalb der nächsten 8 Wochen hat (§ 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz).


Als Erstes sollten Sie natürlich nachschauen, ob in Ihrem Arbeits- oder
Tarifvertrag
die Bezahlung von gesetzlichen Feiertagen vereinbart wurde
oder nicht.

Falls nicht, oder falls gar kein Vertrag besteht...naja...ich würde nicht drauf wetten das dich dort arbeiten würde ;-)


Falls in Ihrem Vertrag jedoch nichts drin steht über die Entlohnung
von einem Zuschlag für Karfreitag oder generell gesetzliche Feiertage,
dann müssten Sie dies mit dem Arbeitgeber verhandeln, vorausgesetzt, er
möchte, dass Sie am Karfreitag arbeiten.
Es ist generell nicht gesetzlich geregelt, wie viel Zuschlag man für
einen Karfreitag bekommt, aber üblich ist es einen Zuschlag zu zahlen,
der etwa dem normalen Arbeitslohn entspricht. Feiertagsarbeit wird mit
bis zu 125% vergütet.


Wenn es bei Ihm alles regelkonform läuft dann macht er das. Ich war heute auch arbeiten und bekomme alle Zuschläge immer gezahlt ohne weiteres.

Tommkill1981  25.03.2016, 16:01

Wenn der Dir diese nicht zahlt, dann ab zum RA und dann vors Arbeitsgericht. Aber bist Du zu diesem Schritt greifst, frage doch deinen Chef einfach mal wie es aussieht.

Das kommt auf deinen Tarifvertrag an. Ein Zuschlag von 135% ist üblich, entweder ausgezahlt oder ein zusätzlicher freier Tag im Laufe des Monats plus 35% Zuzahlung.

Steht im Arbeitsvertrag !Mfg.