Werden Zuschläge zusammengerechnet?

1 Antwort

Das kommt auf den Tarif bzw. Arbeitsvertrag an, ob solche Zuschläge konkurrierend oder kumulativ gezahlt werden.

Kumulativ heißt: Sonntag Nacht gibt es 75 Prozent.

Kumulativ heißt: Sonntag Nacht gibt es nur den Sonntag.

Steuerlich ist das wieder anders zu betrachten. In bestimmten Zeitfenstern können die Zuschläge nebeneinander steuerfrei bleiben.

Für Steuerfüchse:

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/sonntags-feiertags-und-nachtzuschlaege-2-zuschlagssaetze_idesk_PI20354_HI2391150.html