Zuschläge Nachtschicht?

3 Antworten

Nachtschichtzuschlag gibt es ab 22 Uhr. Du bekommst für deine Schicht den vollen Zuschlag von 22 bis 6 Uhr. Abzüglich Pausen, die in dieser Zeit sind.

"Nachtarbeit" ist nach § 2 Arbeitszeitgesetz die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien zwischen 22 und 5 Uhr.

Nach § 6 Arbeitszeitgesetz muss der AG dem AN entweder eine "angemessene Zahl bezahlter freier Tage", sprich zusätzliche bezahlte Urlaubstage, oder einen "angemessenen Zuschlag" auf das Bruttoarbeitsentgelt bezahlen.

Wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet in dem der Zuschlag geregelt ist kann man entsprechende Tarifverträge als Anhalt für die Höhe der Zuschläge nehmen. Weniger als 25 % sind zu wenig. Neben verschiedenen Landesarbeitsgerichten hat auch das BAG mind. 25 % als angemessen angesehen.

Wenn Du an einem Werktag mit der Nachtschicht beginnst und in einen Sonn- oder Feiertag hinein arbeitest, gilt der Werktag als Arbeitstag. Umgekehrt verhält es sich genau so. Beginnst Du an einem Sonn- oder Feiertag, gilt die Schicht als Sonn- und/oder Feiertagsarbeit.

perle1986 
Beitragsersteller
 10.04.2020, 13:31

Also würde ich für den "hineingearbeiteten Feiertag" keine Zuschläge bekommen?