Arbeitsrecht Nachtschicht zuschläge zulage arbeiten malochen?

2 Antworten

Ganz klare Antwort: Ja, die Zuschläge müssen  bei Urlaub, Krankheit und auch bei Feiertagen gezahlt werden.

Geregelt ist das Urlaubsentgelt im § 11 Bundesurlaubsgesetz. Der besagt dass die Höhe des Urlaubsentgelts nach dem Lohnausfallprinzip geschätzt wird. Es wird also berechnet was der AN im Zeitraum des Urlaubs verdient hätte, wenn er hätte arbeiten müssen.

Nachtschichtzuschläge müssen ebenso eingerechnet werden wie die Zuschläge die sonst wegen Sonn- und/oder Feiertag angefallen wären, hätte der AN keinen Urlaub gehabt.

Für die Berechnung nimmt man die letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt.

Bei Krankheit ist die Berechnung der Entgeltfortzahlung im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt.

Hier gilt das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip. Wenn Du nur in der Nacht arbeitest und dort Deine Zuschläge bekommst, muss auch bei Krankheit so bezahlt werden, wie Du ohne Krankheit hättest arbeiten müssen.

Bei Krankheit nicht. Urlaub ja, wenn es durchgehend Nachtschichtarbeit ist. Im Vertrag kann aber auch was Anderes stehen. Dann gilt was im Vertrag steht. Auser es widerspricht den neuen Mindestlohngesetzen