Zeitarbeitsfirma bezahlt nicht vollen Lohn weil ich krank war. Legal?

4 Antworten

Moin,

Deine 4 Wochen sind rum.

Du hast den gelben Zettel nachweisbar per Einschreiben geschickt.

Also hast du definitiv Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Die Lohnfortzahlung müsste auch extra in der Abrechnung aufgeführt sein.

Wichtig!!

In den Neppertarifen der Zeitarbeit, BZA und IGZ gibt es recht kurze Ausschlussfristen.

Es reicht nicht, die ZAF einfach nur aufzufordern, die Abrechnung zu berichtigen und nachzuzahlen. - wenn se das dann machen, OK.

Lt den Tarifen können die das einfach aussitzen, wenn die ZAF die Fordrung ablehnt, oder sich gar nicht dazu erklärt.

Wenn die sich auf deine Forderung nicht rühren, MUSST du also klagen.

Dann kannst du aber mit der Kündigung rechnen.

ICH bin der Meinung:

Besser Hass 4, wie Zeitarbeit.

Kommt (bei Leiharbeitsfirmen) leider auf deine Arbeitsvertrag an. Wirst du nur für geleistete Arbeit bezahlt nach Stundenlohn oder hast du eine genaue definition wieviel du arbeitest in der Woche. Nimm dir am besten den Vertrag und frag mal bei nem Anwalt nach.

In meinen Arbeitsvertrag steht nur ein Stundenlohn. Wir arbeiten mit Stundenzetteln aber auch dort muss ich doch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben.

@Dbecks

Nicht unbedingt da ja kein beispielsweise 40 Stunden für diese Woche definiert sind die dan weiter gezahlt werden. Da kommt es auf die genauen Wortlaute im Vertrag darauf an. Daher lieber einen Anwalt befragen.

Wenn Du bis zum 15. jeden Monats Dein Geld vom Vormonat bekommst, ist es erstaunlich, dass Du Deinen Lohn für November schon erhalten hast. Hast Du Deine Abrechnung schon oder nur Dein Geld auf dem Konto. Wenn die Abrechnungen noch nicht raus sind, weißt Du doch noch gar nicht, wie sich Deine Lohnzahlung zusammensetzt. Eventuell sind auch nur die ganzen Zuschläge weggefallen von der Woche, wo Du krank warst. Wenn Dir die Abrechnung allerdings schon vorliegt und Dir fehlen wirklich die Stunden einer Woche, musst Du mit Deinem Personalbüro sprechen. und gegebenenfalls um Lohnkorrektur bitten. Sicher hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung. Frag nach und lass es korrigieren.

Hi,

lies mal hier nach: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Nach § 3 Absatz 3 erwirbst Du den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, nachdem Du 4 Wochen ununterbrochen für die Firma gearbeitet hast.

Gab es bei Deiner Anstellung bisher Unterbrechungen? Dann wäre Dein Arbeitgeber auf alle Fälle im Recht. Ansonsten könntest Du eventuell Recht haben. Ich bin jetzt aber kein Juraexperte, von daher wende Dich doch noch mal an einen Fachmann.

Gruß Yoriika

Ich hatte bis dahin keine Unterbrechung und wenn ich richtig rechne 23.10 - 23.11 ist es ein Monat ( 4 Wochen) Da ich ja erst am 25.11 krank wurde.

@Dbecks

Dann würde ich das Gesetz auch so für Dich interpretieren, dass Du Anrecht auf Lohnfortzahlung hättest (selbst wenn die Wochen erst ab dem ersten Montag nach Deinem Arbeitsbeginn gezählt werden sollten, kommst Du auf 4 Wochen). Aber ich bin wie gesagt kein Rechtsexperte, ich weiß nicht, ob sich nicht noch irgendwo eine Ausschlussklausel versteckt oder so, deshalb frag wirklich am besten einen Profi (das kann ein Anwalt sein, dass kann aber auch z. B. ein Personalreferent sein, denn Du privat kennst und der sich wahrscheinlich ja auch mit Arbeitsrecht auskennt).

Viel Glück!