links abbiegen auf zweispurige strasse

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Dazu aus der StVO:

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§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

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(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

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Mit einem normalen Pkw darf man demnach auf einer innerörtlichen mehr Straße mit mehreren Fahrstreifen auch dann die linken Fahrstreifen benutzen, wenn die rechten Fahrstreifen leer sind. Man muss nicht den ganz rechten Fahrstreifen wählen.

Daher darf man auch nach dem Linksabbiegen den Fahrstreifen frei wählen. Es ist aber zu beachten, dass entgegenkommende Rechtsabbieger den Vorrang haben. Die oft anzutreffende Meinung, dass beide gleichzeitig fahren dürften, wobei der Rechtsbbieger auf den rechten und der Linksabbieber auf den linken Fahrstreifen zu fahren habe, ist falsch!

Crack  02.05.2010, 12:28

Richtige Antwort. Wie immer von Dir in Verkehrsfragen!

DH

Wie bereits gesagt. Immer Rechts halten! Ausser in England natürlich ;)

Die Wette kannste Knicken! Oder Du fragst ganz lieb bei der Ramsau nach ob er Dir das Gesetz eben schnell ändert. Macht er bestimmt. Er hat ein Herz für Autofahrer und nicht zu vergessen für Verkehrsschilder!

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln

§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. - das gilt m.M. nach auch, wenn du gerade nach links dahin abgebogen bist.

Mir ist zwar ad hoc keine solche Situation bekannt, aber so wie Du es darstellst kannst Du innerorts sofort frei wählen: da Du aus eine einspurigen Straße kommst, vollziehst Du keinen Spurwechsel, egal welche Spur Du wählst. Innerorts besteht eh die freie Wahl der Fahrspur (des Einordnens wegen), das Rechtsfahrgebot gilt also hier nur innerhalb Deiner Spur.

Außerorts sieht es durch das Rechtsfahrgebot allerdings anders aus, es sei denn die beiden Spuren dienen auch dem Einordnen.

Das ist interessant, denn meine kleine Schwester ist in der Fahrprüfung genau dafür durchgefallen, weil sie beim Linksabbiegen von einer Fahrspur auf eine zweispurige Straße eingebogen ist und erstmal die linke Fahrspur benutzt hat - daraufhin meinte der Fahrprüfer: "Durchgefallen, du hättest die rechte Spur benutzen müssen - in Deutschland gilt immer noch das Rechtsfahrgebot!"