Darf Rechtsabbieger beim Abbiegen die Fahrspur wechseln bzw. seine Spur frei wählen?

6 Antworten

Eigentlich gilt das Rechtsfahrgebot lt. STVO. Auch der Rechtsabbieger darf nicht ohne weiteres die Spur wechseln. Es finden sich dazu genug Gerichtsurteile. Man braucht nur in Google einzugeben "Fahrspur wechseln+Kreuzung" da sind genug Beispiele die dem widersprechen was hier einige User ausführten.

Innerhalb geschlossener Ortschaften mit zwei gleichberechtigten Spuren gilt das Rechtsfahrgebot nicht. Da kann man sich frei (und ungestraft) aussuchen, wo man fahren möchte. Zumindest wird das so in den Fahrschulen gelehrt.

@ErsterSchnee

Hast wohl recht. Obwohl, wenn ich der Rechtsabbieger wäre, würde ich die Fahrspur an der Einmündung nur mit Vorsicht wechseln. Ich glaube, wenn die beiden da zusammenkrachen, bekommen beide eine Teilschuld.

@ErsterSchnee

Korrekt: § 7 Abs. 3 der StVO:

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Dein Problem ist kein Problem der Fahrstreifenwahl sondern des Vorrangs. Der Dir entgegenkommende Rechtsabbieger hat vor Dir Vorrang. Das bedeutet, Du darfst eigentlich erst abbiegen, wenn der damit fertig ist.

So der Rechtsabbieger demnach auf die Idee kommt, bei Abbiegen auf den linken von zwei Fahrstreifen abzubiegen, dann darf der das und sollte mit Dir gar nicht ins Gehege kommen, da du ja schließlich wartest und stehen bleibst, bis der abgebogen ist, da der ja Vorrang hat.

Es ist rechtlich nicht vorgesehen, dass Du zeitgleich mit diesem abbiegst, du auf den linken und er auf den rechten Fahrstreifen. Der zuerst, dann erst Du. So ist es richtig.

Es ist so, das der Rechtsabbieger in Deinem Fall Vorfahrt hat, also die Spur auch wählen darf... Wikipedia: 4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Hier noch ein Artikel: http://rhein-zeitung.de/on/08/12/09/service/auto/recht/t/rzo498835.html

Wenn die abbiegenden Fahrzeuge von einer einzelnen Spur kommen und nach dem Abbiegen zwei Spuren zur Verfügung haben, darf man sich die Spur aussuchen. Das heißt in deinem Fall, du musst warten, bis der Entgegenkommende abbiegt und dann darfst du hinter (!) ihm abbiegen, nicht gleichzeitig neben ihm (du links, er rechts).

diese Frage kann nur mit dem Hinweis auf den § 9 (4) beantwortet werden,demnach muß der Linksabbieger entgegenkommende Fahrzeuge die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen duchfahren lassen. Somit stellt sich die Frage nach einem erlaubten Fahrstreifenwechsel absolut nicht.