Darf man innerorts mit dem Anhänger (Klasse BE) nur den rechten Fahrstreifen benutzen?

1 Antwort

§ 7 Abs. 3 StVO:

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Von Kraftfahrzeugen mit Anhängern ist nicht die Rede.