Darf man auch an der Mittelspur rechts abbiegen?

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Die StVO sagt zu dem Pfeilen:

Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind.

(Anlage 2, lfd. Nr. 70 / Zeichen 297)

Dazu, was auf Fahrspuren ohne Pfeile gilt, steht da nichts - d. h., es gilt auch nichts besonderes, die Fahrrichtung ist nicht eingeschränkt!

Das heißt, rein theoretisch dürfte man m. E. von der unmarkierten Spur nicht nur geradeaus und rechts fahren, sondern sogar auch nach links abbiegen! - aber natürlich nur, wenn die entsprechende Ampel "grün" zeigt, und ohne den Geradeaus-Verkehr zu behindern ...

Ich gebe zu, ich finde diese (Nicht-)Markierung ziemlich "ungeschickt", sinnvollerweise sollte man diese Spur m. E. mir einem Pfeil "geradeaus und rechts" markieren...

 

Wenn auf der Mittelspur keine Richtungspfeile sind aber auf der rechten Spur schoh, darfst Du auch von der Mittelspur abbiegen. Es gibt aber nicht die Pflicht für die aus der rechten Spur kommenden, sich auch rechts einzuordnen, da musst Du besonders vorsichtig einbiegen.

Es gibt bei mir in der Nähe eine ähnliche Kreuzung mit zwei "Geradeaus"-Spuren (ohne Markierungspfeile), einer nur-Linksabbiegerspur und einer nur-Rechtsabbiegerspur. Da biegen viele von der linken Geradeausspur nach links und andere von der rechten nach rechts ab. Es gibt dort selten Probleme.

Natürlich nur auf der fürs Abbiegen gekennzeichneten Fahrspur. Sonst würde sich ja nichts stauen klarerweise wenn sich der Verkehr aufteilen dürfte.

Gäbe ja auch die Möglichkeit, dass viele Autofahrer das nicht wissen würden und deswegen sich rechts reinquetschen. 

Aber deswegen frag ich ja, um es in Zukunft besser zu wissen :)

Natürlich kannst du da auch rechts abbiegen sofern als eine 2.Spur danach vorhanden ist. Achte aber darauf das ein in der rechten Spur abbiegender nicht plötzlich nach links in die 2.Spur wechselt, kann passieren weil er meint seinen vor ihm fahrenden unbedingt überholen zu müssen.

Nein!

Wäre auch sehr gefährlich, wenn jemand von der Rechtsabbiegerspur gleich auf die zweite Spur wechselt, weil er z.B. danach unmittelbar links abbiegen will.