Autobahn: Rechts vorbeifahren (bei durchgezogener Linie)

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie aus den Anworten und Kommentaren zu entnehmen ist, befandest du dich auf dem rechten von zwei Fahrstreifen, die von der bisherigen Autobahn abgingen, um auf eine weitere Autobahn zu führen. Diese beiden Fahrstreifen waren durch eine durchgezogene Linie in einfacher Beite getrennt.

Wenn das so richtig ist, dann durftest du nicht rechts überholen! Denn die beiden Fahrstreifen gehören zu derselben Fahrbahn. Die durchgezogene Linie ordnet lediglich an, dass sie nicht überfahren werden darf. Sie befreit jedoch nicht vom Rechtsüberholverbot auf einer gemeinsamen Fahrbahn.

Anders wäre es (und so hatte ich es zunächst verstanden), wenn du auf einer abgehenden Fahrbahn gefahren wärst, der von der durchgehenden Fahrbahn durch eine breite durchgezogene Linie getrennt war. Diese Linie hätte aus der bisherigen Fahrbahn zwei getrennte Fahrbahnen gemacht. Da es sich dann um verschiedene Fahrbahnen gehandelt hätte, hättest du auf der rechten Fahrbahn an den Fahrzeugen auf der linken Fahrbahn vorbeifahren dürfen. Dies wäre kein Überholvorgang im Sinne der StVO gewesen, da ein solcher nur auf ein- und derselben Fahrbahn stattfinden kann.

Da dies aber nicht der Fall war, wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen.

Das kommt mal drauf an, was das da für einen durchgezogene Linie war.

War das eine ganz normale oder so eine breite, wie dies an BAB-Einfahrten und auch Ausfahren üblicherweise Verwendung als gestrichelte Linie finden.

Das ist wichtig, den im ersten falle durftest Du das nicht, im zweiten Falle durftest Du das.

Man darf rechts nicht überholen, wenn der auf der linken Spur die Möglichkeit hat, auf die rechte Spur zu wechseln.

Bei einer durchgezogenen Linie darf niemand die Spur wechseln (theoretisch also eine "Wand"). Deshalb kann bei durchgezogenen Linien auch rechts überholt werden.

Bei Autobahn-Auffahrten, bei denen die durchgezogene Linie dann irgendwann zu einer gestrichelten Linie wird, darf man ab dieser Stelle nicht mehr rechts überholen. Auch bei Autobahn-ABfahrten darf man nicht schneller fahren als der auf der rechten Autobahnspur. Ist die Abfahrtspur dann irgendwann mit einer durchgezogenen Linie von den Autobahnspuren getrennt, kann auch hier wieder schneller gefahren werden, also "rechts überholt" werden.

Nur um die Situation zu verstehen: Du warst noch auf der ursprünglichen Autobahn, bist aber auf einem Fahrstreifen gefahren, der auf eine andere Autobahn überleitet? Der Andere Wagen blieb auf der bisherigen Autobahn und zwischen euch war eine durchgezogene Linie? Du hast dich völlig korrekt verhalten.

Durchgezogene Straßenmarkierungen sind absolut tabu zum überqueren...

Auf Ein- oder Ausfahrten (Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen), wenn die Fahrbahnmarkierung in kurzen Abständen dicker ist als die übrigen darf man rechts schneller fahren als links also rechts vorbei fahren - jedoch unter der Beachtung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit

also KEIN Fehlverhalten !!