Darf man auf 2-spuriger Straße einfach rechts parken?

5 Antworten

das darf man wenn man die punkte was JotEs genannt hat einhält, zudem kommen natürlich noch die vorraussetzungen dass man z.b. nicht 5meter vor oder hinter zebrastreifen, engen kurven, straßeneinmündungen, ein und ausfahrten insbesondere feuerwehr zufahrten die meistens sowieso mit einem absoluten halteverbot beschildert sind parkt oder auch so parkt, dass verkehrsschilder nicht einsehbar sind.

mit freundlichen! AAA666

Ja man darf, wenn es nicht verboten ist.

Direkt am Straßenrand - das ist im allgemeinen der vogesehe Platz zum Parken. Und nicht ganz oder halb auf einem Radweg oder Fußweg.

Grundsätzlich gilt: Halten und Parken ist überall dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich durch Verkehrszeichen oder aufgrund allgemeiner Vorschriften der StVO verboten ist. Solche allgemeinen Vorshriften zum Halten und Parken findet man in § 12 der StVO. Hier ein Link dorthin:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

Daneben gibt es noch ein ausdrücklich geregeltes Haltverbot auf Autobahnen und Kraffahrstraßen (§ 18 Abs. 8 StVO) sowie ein ausdrücklich geregeltes Parkverbot auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften (Anlage 3 StVO; Erläuterung zu Zeichen 306 "Vorfahrtstraße").

Innerorts darf man überall parken, wo es nicht ausdrücklich (Beschilderung) oder durch die StVO (Abstände, usw) untersagt ist. Ausnahme vielleicht Behinderung, wenn gegenüber eine Ausfahrt sonst nicht benutzbar wäre (fällt hier aber weg)