Lieferung bis Bordstein & Ware defekt - was tun?

4 Antworten

Der Verkäufer hat ein Recht auf Nacherfüllung wie juristendeutsch schon richtig ausgeführt hat. Du solltest dich mit ihm in Verbindung setzen.

Naja, diese Frage fällt ja in meinen Bereich weil ich jahrelang Auslieferungsfahrer war. Die Bezeichnung Bordsteinkante und übrigens auch Rampe gilt für den Transport von Gütern, die dir die Spedition vorbei bringt. Bei Firmen bei denen du gekauft hast ist dies ein bischen anders weil ja meistens im Liefeumfang auch Aufstellung und Montage eines Gerätes inbegriffen ist. Aber zurück zur Bordsteinkante. Der Vorgang ist ja so, dass der Fahrer die Ware anliefert, sich seinen Lieferschein unterschreiben läßt und wieder dahin ist. Ist nun ein Transportschaden gleich ersichtlich hast du die Möglichkeit die Ware erst gar nicht anzunehmen, dann ist der Fahrer verpflichtet die wieder mit zu nehmen und du vermerkst auf demLieferschein " Annahme verweigert wegen Beschädigung". Läßt dir das vom Fahrer abzeichnen, schreibst Datum, Kennzeichen und nochmal den Namen des Fahrers in Blockschrift .

Anders sieht es aus wenn du die Ware annimmst und du stellst dann eine Beschädigung fest beim Auspacken. erstens sollte man immer, wenn man eine Ware auf der Straße annimmt auf dem Lieferschein vermerken: " Mit Vorbehalt " dann bist du schon mal auf der sicheren Seite, auch wenn bei einer Antwort weiter oben steht dass das von der Versicherung nicht akzeptiert wird, du hast in so einem Fall mit der Versicherung nichts zu tun das . Das ist allein Sache der beteiligte Lieferfirmen. Laß dich vom Fahrer nicht für dumm verkaufen, keine Firma hat so einen Vermerk gerne weil der Lieferablauf dadurch noch nicht abgeschlossen ist und du ja noch reklamieren kannst. Dann wie oben  bei einer anderen Antwort schon mal erwähnt ist es gut wenn du Fotos von der Beschädigung machst und  vielleicht noch einen Zeugen hinzu ziehst und zeitnah bei der Lieferfirma reklamierst. Die wird dann natürlich versuchen erstmal bei dem Händler etwas zu erreichen. aber das ist dann nicht dein Problem. Jede Spedition hat auch eine Transportversicherung, wo sie bei solchen Fällen zurückgreifen kann, immer vorausgestzt dass es nachweislich nicht mutwillig geschah. Normalerweise gehen solche Reklamationen problemlos über die Bühne, denn niemand der am Verkauf und Transport Beteiligten haben ein Interesse daran Kunden zu verlieren.

Setz dich auch mit der Firma, bei er du das Gerät gekauft hast in Verbindung und vereinbare einen Rückholtermin, der natürlich zu Lasten der Firma geht.

Im Kaufrecht gilt § 433 Abs. 2 BGB. Dort heißt es:
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.Wenn die Kaufsache mangelbehaftet ist, müssen Sie dem Verkäufer den Mangel melden. Der Verkäufer hat dann das Recht zur Nacherfüllung. Sie müssen sich mit dem Verkäufer dann verständigen, wann er das defekte Gerät abholen will. Er ist gesetzlich verpflichtet, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Transportkosten zu tragen (§ 439 Abs. 2 BGB).

Es ist also der zweite von Ihnen dargelegte Weg einzuschlagen.

-juristendeutsch-

Hi,

bevor du etwas annimmst, musst du immer darauf schauen, ob auf der äußerlichen Verpackung irgendwelche Stellen eingedrückt, zerkratzt oder gar aufgerissen sind. Falls ja, dann notierst du dir das auf jeden Fall auf dem Lieferschein, den der Fahrer dabei hat oder du nimmst dir ein Blatt Papier und schreibst dir alles auf! Du musst auf jeden Fall:

- Kennzeichen vom Fahrer

- Name vom Fahrer

- und die Unterschrift vom Fahrer

auf dem Lieferschein/Blatt vermerken. Den inneren Schaden den du nach dem Öffnen feststellst, musst du ebenfalls notieren. Mit einem Vermerk, wie "Defekt, Annahme unter Vorbehalt, etc." kann die Versicherung wenig anfangen. 

Deshalb musst die wie oben schon erwähnt immer genau notieren, was beschädigt ist. Schieß auch gleich mit deinem Handy drei Fotos (von der Sendung im Ganzen, vom Label und vom genauen Schaden). 

Die Sendung kannst du dann entweder annehmen oder du verweigerst die Annahme wegen Schaden.

Grüße,

Iri