Leistungen für die berufliche Aus- oder Weiterbildung nach dem SGB II oder SGB III?
-> Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind keine Leistungen für die berufliche Weiterbildung nach dem SGB II.
so steht auf dem Bafög Antrag, nun meine Frage ist muss ich das ankreuzen wenn meine Eltern noch SGB ll Leistungen beziehen (Hartz 4), weil sie nicht genug arbeiten. Also sie sind sozusagen noch geringverdiener...
2 Antworten
Wenn da irgendwas über deine Eltern steht, dann ja. Wenn du damit gemeint bist (also H4 ) dann nein (außer du selbst bekommst H4) würde ich meinen. Im Grunde gehts nur darum, ob du selbst Gelder noch bekommst oder ob deine Eltern in der Lage sind dir eine Ausbildung zu finanzieren.
Im Zweifel ausfüllen so weit es geht und da einen Termin vereinbaren.
Das sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.