Leistungen für die berufliche Aus- oder Weiterbildung nach dem SGB II oder SGB III?

2 Antworten

Wenn da irgendwas über deine Eltern steht, dann ja. Wenn du damit gemeint bist (also H4 ) dann nein (außer du selbst bekommst H4) würde ich meinen. Im Grunde gehts nur darum, ob du selbst Gelder noch bekommst oder ob deine Eltern in der Lage sind dir eine Ausbildung zu finanzieren.

Im Zweifel ausfüllen so weit es geht und da einen Termin vereinbaren.

Das sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.