Frage zu Hartz IV bei einer BvB?

2 Antworten

ALG-II und BAB

Grundsätzlich kann neben BAB auch ALG-II bezogen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die entsprechende Bedürftigkeit vorliegt.

Das BAB wird aber auf die ALG-II-Leistung angerechnet, da das ALG-II eine nachrangige Leistung ist.

Das was hier zitiert wird, bezieht sich auf die Anrechnung von Einkommen beim Bezug von BAB und betrifft nicht die Anrechnung des BAB bei Bezug von ALG-II.

Du darfst das SGB - lll nicht gleichstellen mit dem SGB - ll vom Jobcenter, denn da gilt z.B. auch BAB - Kindergeld, Unterhalt usw.als anrechenbares Einkommen.