Frage zu Hartz IV bei einer BvB?
Ich mache eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB), wofür ich Bundesauszubildendendenbeihilfe (BAB) und Fahrtkosten erhalte, und lese gerade im SGB III nach, weil ich den Verdacht habe, dass man mir zu Unrecht Einkommen angerechnet hat.
Aus dem Text werde ich aber nicht ganz schlau. Kann mir das jemand erklären? Darf meine BAB nun angerechnet werden oder nicht?
"7. Einkommensanrechnung BvB
(1) Bei Teilnehmern an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen wird Einkommen nicht angerechnet.
(2) Einkommen aus einer nach diesem Buch geförderten Maßnahme (z.B. Praktikumsvergütung) wird jedoch angerechnet. Keine Anrechnung erfolgt jedoch bei so genannten Aufstockungsleistungen anderer Stellen, die speziell als solche bezeichnet werden. Auf die Fahrkosten (§ 63 SGB III), die sonstigen Kosten (§ 64 Abs. 3 Satz 2 SGB III) sowie die Kinderbetreuungskosten (§ 64 Abs. 3 Satz 1 SGB III) sind diese Leistungen wegen der besonderen Zweckbestimmung jedoch nicht anzurechnen."
2 Antworten
ALG-II und BAB
Grundsätzlich kann neben BAB auch ALG-II bezogen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die entsprechende Bedürftigkeit vorliegt.
Das BAB wird aber auf die ALG-II-Leistung angerechnet, da das ALG-II eine nachrangige Leistung ist.
Das was hier zitiert wird, bezieht sich auf die Anrechnung von Einkommen beim Bezug von BAB und betrifft nicht die Anrechnung des BAB bei Bezug von ALG-II.
Du darfst das SGB - lll nicht gleichstellen mit dem SGB - ll vom Jobcenter, denn da gilt z.B. auch BAB - Kindergeld, Unterhalt usw.als anrechenbares Einkommen.