Gehört Wohngeld zu den Leistungen des SGB II oder XII?

2 Antworten

wohngeld ist eine leistung nach dem WoGG. es ist nicht kompatibel mit dem sgb2 oder sgb12. nur in wenigen fällen bekommt ein mitglied der bg im sgb2 wohngeld. meistens sind es kinder die aufgrund von unterhalt und kindergeldbezug aus der bg rausfallen, wegen einkommensüberhang. die können dann noch wohngeld bekommen.

Leistungen nach dem SGB - ll und dem SGB - Xll haben zur Folge,dass man keinen Anspruch mehr auf Wohngeld hat,demnach kann das auch nicht zusammen gehören !