Arbeitslosengeld 1 weiterbildung wird die länge vermindert?
Wenn ich jetzt 12 monate Arbeitslosengeld bekommen würde und ich z.b einen Schweißerpass mache durch einen bildungsgutschein, bekomme ich dann nur 6 Monate Arbeitslosengeld?
Während der Weiterbildung mindert sich die Anspruchsdauer des Arbeitslosengelds für je 2 Tage, an denen Arbeitslosengeld gezahlt wird, um nur je einen Tag (§ 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III).
Die Anspruchsdauer mindert sich nicht, wenn
- bereits zu Beginn der Weiterbildung die restliche Anspruchsdauer nur noch 30 Tage oder weniger beträgt.
- während der Weiterbildung die verbleibende Anspruchsdauer auf 30 Tage gesunken ist.
Diese Regelungen führen dazu, dass während der gesamten Weiterbildung Arbeitslosengeld bezogen werden kann und nach der Weiterbildung noch ein Anspruch von 30 Tagen bzw. der Restanspruch zu Beginn der Weiterbildung besteht (§ 148 Abs. 2 S. 3 SGB III).
3 Antworten
Dir werden für 2 Tage Weiterbildung 1 Tag auf dein ALG - 1 Anspruch angerechnet.
Angenommen du hast 12 Monate = 360 Tage ALG - 1 Anspruch und hast davon vor Beginn deiner angenommen 6 monatigen Weiterbildung schon 2 Monate = 60 Tage ALG - 1 in Anspruch genommen.
Dann blieben dir 10 Monate = 300 Tage ALG - 1 Restanspruch übrig, deine 6 Monate Weiterbildung würden nur 1/2 gerechnet, also nur 3 Monate = 90 Tage auf deine 300 Tage angerechnet.
Dir blieben dann am Ende noch 7 Monate = 210 Tage ALG - 1 übrig.
Würdest du zu Beginn der Weiterbildung angenommen nur noch 100 Tage ALG - 1 übrig haben, dann müssen dir min.diese 30 Tage ALG - 1 bleiben, ganz egal ob du dann noch in der Weiterbildung bist oder nicht, es dürften dann also nur max.70 Tage ALG - 1 verrechnet werden, würden dann 140 Tage Weiterbildung entsprechen.
Hättest du zu Beginn deiner Weiterbildung nur noch 30 oder weniger Tage ALG - 1 Anspruch übrig, dann würdest du diese auch am Ende der Weiterbildung noch haben, dann würde von Beginn der Weiterbildung nichts auf dein ALG - 1 angerechnet, weil dir ja im Normalfall min.diese 30 Tage bleiben müssen, was natürlich nicht mehr ginge wenn du zu Beginn der Weiterbildung schon weniger als 30 Tage ALG - 1 Anspruch hättest.
Alleine die Anmeldung würde dir da nichts bringen, die Agentur für Arbeit muss dir dann schon eine Maßnahme bzw.Weiterbildung / Umschulung finanzieren.
Wäre das der Fall und du würdest dann nur noch 30 Tage ALG - 1 übrig haben, dann würdest du weiter Geld in Höhe deines ALG - 1 + Fahrkosten usw.bekommen und es würde dir von deinen 30 Tagen ALG - 1 nichts mehr abgezogen, weil dir diese 30 Tage bleiben müssen.
Wenn du natürlich zu Beginn schon weniger als 30 Tage hast, dann geht das natürlich nicht mehr, dann bleiben dir nur die Tage die du noch hast.
Nur wenn du zu Beginn mehr als 30 Tage ALG - 1 hast, würden dir alle 2 Tage der Weiterbildung 1 Tag ALG - 1 Anspruch abgezogen, bis du dann auf max.diesen 30 Tagen angekommen bist.
Wenn am ersten Tag der Teilnahme Deine Restbezugsdauer mehr als 30 Tage beträgt, dann werden für je 2 Tage ein Tag Alg gekürzt, bis am Ende mindestens noch 30 Tage verbleiben.
Sollte am ersten Tag der Teilnahme der Restbezug unter 30 Tage sein, dann erfolgt während der Maßnahme keine weitere Kürzung.
Nein
Damit ist gemeint wenn du 2 Tage Weiterbildung hast wird dir nur 1 Tag ALG I gemindert. Wenn du 80 Tage Weiterbildung hast werden nur 40 Tage gemindert.
also kommt es drauf an wie lange ich weiterbildung mache?
z.b bei 6 monate weiterbildung werden dann 3 monate arbeitslosengeld gemindert?
Das Sozialgesetzbuch zu verstehen ist nicht einfach, das weiß ich. Hab drei Jahre lang die Ausbildung dort gemacht 😂
k thx
Genau aber wie der 2 Punkt sagt bleibt dir ein Restanspruch von 30 Tagen auch wenn die Weiterbildung länger geht wie deine eigentliche Bezugsdauer (12 Monate)
Es gibt ja Weiterbildungen die gehen 2 Jahre und die Leute erhalten ALG-W (ALG bei Weiterbildung) auch für diese Zeit solange sie die Weiterbildung machen
"dann würde von Beginn der Weiterbildung nichts auf dein ALG - 1 angerechnet, weil dir ja im Normalfall min.diese 30 Tage bleiben müssen"
Ich weiß die Frage kommt etwas später aber, bedeutet das wenn ich auch nur noch 30 Tage Arbeitslosengeld anspruch übrig habe und mich dann für ein Bildungsgutschein anmelde, bekomme ich dann trotzdem noch Arbeitslosengeld 1 vom Amt solange die Weiterbildung weiter geht oder bekomme ich danach nichts mehr?