Beziehe ich SGB 2?
Ich helfe gerade einem Freund von mir beim Ausfüllen eines BAföG Antrages. Dort muss man ankreuzen, ob er weitere konkurrierende Leistungen bezieht. Seine Eltern beziehen SGB 2, heißt es, dass er es auch bezieht bzw., dass er es ankreuzen muss?
4 Antworten
Wenn Er bei seinen Eltern lebt, unter 25 ist und seinen eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann, gehört Er zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern und diese beziehen dann auch Leistungen für ihn.
Man "bezieht" nicht SGB 2, sondern, wenn, Leistungen nach SGB 2. Damit ist das zweite Buch Sozialgesetzbuch gemeint.
Wenn der Freund noch keine 25 Jahre alt ist und bei seinen Eltern wohnt, dann bezieht er wahrscheinlich auch ALG 2 als Teil der sog. Bedarfsgemeinschaft, die er mutmaßlich mit den Eltern bildet.
Er kann aber auch ALG 2 beziehen, wenn er 25 Jahre alt oder älter und bei den Eltern lebt.
Der Freund sollte selbst am besten wissen, welche Einkommen er hat :)
Nur wenn er mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt
Richtig. Außer, er verdient selbst genug oder genug Vermögen, dann ist er nicht mehr Mitglied der BG seiner mitwohnenden Elternteile.
Wenn er noch bei seinen Eltern wohnt ja !