Was bedeutet "Erstattungsanspruch"?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Erstattungsanspruch wird von Seiten der Behörde gegenüber anderen Leistungsträgern angemeldet, die evtl. vorrangige Leistungen zu erbringen haben.

Bsp.: Du hast eine Rente beantragt, die aber so schnell nicht bewilligt wird. Die Sozialhilfe gibt dir quasi einen Vorschuss und holt sich das Geld dann vom Rententräger wieder.

*§ 102 Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers

(1) Hat ein Leistungsträger auf Grund gesetzlicher Vorschriften vorläufig Sozialleistungen erbracht, ist der zur Leistung verpflichtete Leistungsträger erstattungspflichtig.

(2) Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den vorleistenden Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften.*

Du hast einen Anspruch darauf, dass dir etwas erstattet wird. Deshalb bekommst du etwas.

Absoluter Blödsinn.

@EfaStein

Sehr sachlicher Kommentar, danke schön. Aus deiner zusammenkopierten Antwort werde ich aber leider auch nicht schlauer.

@Quickfinger

Meine (im übrigen nicht zusammenkopierte, sondern nur mit dem Paragraphen ergänzte) Antwort ist wenigstens richtig. Sollte man sich nicht besser die Antwort sparen, wenn man sie nicht weiß?

@EfaStein

Also ich hab jetzt verstanden warum ich das Geld bekommen hab. Ich danke dir und du hast dir diesen Stern verdient.