Post vom Jobcenter wegen Unterhaltspflicht?
Guten Abend,
Wir haben heute Post vom Jobcenter bekommen. Es geht um unseren Sohn der Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II vom Jobcenenter erhält.
Wir haben einen Fragebogen zur Prüfung der Unterhaltspflicht in Sachen, erhalten.
Wir haben alles ausgefüllt und am Ende des Schreibens habe ich anzukreuzen das ich mich bereit erkläre, ab.... monatlich .... € an
a) das Jobcenter ...
b) den/die Unterhaltsberechtigte/n zu zahlen.
Sollen wir selber eine Summe x eintragen ????
Wir haben doch unsere Einkommensverhältnisse eintragen müssen.
Da wir nichts falsch machen wollen, die Frage was tun ???
Wir wären so dankbar über eine kompentente Antwort.
LG
1 Antwort
Wie alt ist denn der Sohn und was macht er derzeit bzw.was hat er vor zu machen,hat er schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium,war der Auszug bei euch denn notwendig ?
Zunächst solltet ihr erst mal prüfen lassen ob hier überhaupt eine Unterhaltspflicht besteht,dass solltet ihr durch einen Fachanwalt prüfen lassen.
Hat er denn selber auch Einkommen,außer evtl.das Kindergeld was er von euch bekommt ?
Bevor die Unterhaltspflicht nicht geprüft wurde,würde ich da gar keinen Betrag eintragen,wenn ihr natürlich gleich freiwillig ohne Prüfung Unterhalt zahlen wollt,dann tragt halt einen Betrag X ein den ihr ab Tag / Monat Y bereit seid zu zahlen.
Man muss trotzdem alles ausfüllen und nachweisen, dass mit der freiwilligen Zahlung muss man nicht beachten, es kann ja sein das man gar nicht leistungsfähig ist, dann schneidet man sich ins eigene Fleisch, im Endeffekt wird das Jobcenter durch die Einkommensnachweise die Leistungsfähigkeit ermitteln und somit dann auch den zu zahlenden Betrag ermitteln !
Ist man damit nicht einverstanden, dann muss man sich wohl an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden, der berechnet dann den evtl.zu zahlenden Unterhalt ganz genau, es müssen dann nämlich unter anderen auch berufsbedingte Aufwendungen oder Pauschalen berücksichtigt werden.
Wenn Duden Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlst, und die mtl. Summe der Unterhaltszahlung angibst, diese über dem SGB II-Satz für Kinder liegt, dürfte dies reichen.
Das JobCenter ist nicht da den Unterhalt den z.B. de Vater zahlen könnte zu übernehmen.
Reicht es, wenn man den Betrag angibt? Muss man dann den Rest ausfüllen?