Lehrerin fasst Schüler an

22 Antworten

Jetzt soll ich Montag Nachmittag deswegen 2 Stunden nachsitzen, obwohl wir in 2 Wochen dann Abitur schreiben und ich die Zeit echt zum lernen brauche.

In den zwei Stunden, in denen Du nachsitzen musst, kannst Du doch sicherlich auch lernen ...

Zudem ist Nachsitzen als Strafe für soetwas doch echt kindisch wenn man in wenigen Wochen den Abschluss auf der Schule macht.

Vielleicht kindisch .. aber auf jeden Fall nicht schlimmer, als Dein kindisches Verhalten.

Ich denke nicht, dass sie dir in die Hosentasche fassen darf? Red halt mit deinen Eltern und die sollen mit der Schulleitung reden (ist auch Kindisch, aber was willst du tun?)

Falls du doch Nachsitzen musst, bei mir ist es so, dass wir da eh lernen müssen. Wenn es bei dir nicht so ist, dann frag, ob dus machen kannst. Du kannst ja schlecht da rumsitzen und nichts machen und dann dein Abi versauen, nur weil du dein Handy benutzt hast (sowas ist ja mega schlimm. Ich mein.. ein HANDY.)

und dann dein Abi versauen, nur weil du dein Handy benutzt hast

Wegen 2 Stunden Nachsitzen versaut man sich nicht das Abi!

@dafee01

Kommt drauf an, wie lange man Schule hat. Wenn man bis 17 Uhr schule hat dann hat man den tag eh kaum Zeit..

Zudem ist Nachsitzen als Strafe für soetwas doch echt kindisch

Sorry,aber das einzige kindische Verhalten ist deines. Sollte man in der Oberstufe nicht langsam wissen,dass man sich an regeln zu halten hat? Und WENN man sie bricht,nicht auch noch lügen und davonlaufen,was eigentlich 1.Klässler Niveau ist, anstatt dazu zu stehen? Du solltest dich schämen,und ich hätte bei so einer Dreistigkeit genauso reagiert. Lehrer sind auch nur Menschen,und das war wohl weit jenseits von Nötigung und Körperverletzung.

wo habe ich denn gelogen?

@Pixxl

Meinetwegen Verweigerung,ändert auch nicht viel.

@Dovahkiin11

Man muss den Lehrern sein Handy nicht reichen, die Lehrerin darf nicht einfach danach greifen, sie hat sich hier eindeutig falsch verhalten.

@Kaen010

Vielleicht,aber dann lernt der User vielleicht auch was draus. Aber wie gesagt,Lehrer sind auch nur Menschen,und bei so einer Dreistigkeit kann ich das Verhalten auch absolut verstehen.

@usernew283

An die Tasche außen fassen ist kein sexueller Missbrauch. Das an der Schulter packen kann eine Nötigung darstellen.

@Dovahkiin11

Gut wir haben dne Fragesteller hier, daher was hat er denn gelernt aus der Aktion?

Und wieso ist es Dreist auf sein Recht zu bestehen?

DH! Wenn das Abitur ein Reifezeugnis ist, hat der Fragesteller ein Baumschul-Diplom verdient.

@Miraculix84

So wenig Wert ist dieses Diplom auch nicht :D

@drHansVader

User,soll er am besten noch die anderen Lehrer anzeigen,weil sie ihm schlechte Noten geben? Man muss nicht gleich wegen so ner Kleinigkeit,die man zudem wie erwachsene ohne Anwaltschaften lösen kann,zum Gericht davonlaufen.

@Dovahkiin11

Er kann die Lehrer aber anzeigen, warum soll er seine Chance nicht nutzen?!

@usernew283

Weil daraus nix wird, es kommt wahrscheinlich nichtmal zum verfahren sondern wird vorher eingestellt.

@Kaen010

Warum das ist klar öffentliche Belästigung?

@Kaen010

Danke,wollte ich auch sagen. Und wegen so einem Kinderkram gleich zum Gericht zu laufen,anstatt es ohne die ganzen Umstände zu lösen,ist einfach verweichlicht. Zudem hätte er noch schön anwaltskosten und Gerichtskosten,von denen er sich locker ein dutzend neuer Handys holen kann.

@Dovahkiin11

Belästigung... Woanders hauen sich Freunde zum Spaß eins auf die Schulter und raufen sich,und so ein feuchter Kehricht Belästigung? Da ist ja das ablassen von Körpergasen noch schlimmer...

@Dovahkiin11

Die Begriffe "Rechtsschutzversicherung", "Beratungshilfe", "Prozesskostenhilfe" sagen Dir etwas? :D

Im Übrigen ist es etwas erstaunlich, zu behaupten es wäre "verweichlicht" gleich zum Gericht zu rennen etc.

Die Lehrerin handelt ja nicht als Privatperson, sondern in ihrer dienstlichen Eigenschaft - und damit innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Verhältnisses Schüler - Verwaltung (Lehrer).

Natürlich menschelt es auch an Schulen. Ganz klar. Genauso wie es zwischen Polizisten und Bürgern menschelt.

Wer jedoch auf die Einhaltung von Regeln pocht, die öffentlich-rechtlicher Natur sind, und Anordnungen als Beamter bzw. Verwaltungsangestellter trifft, was durchaus berechtigt oder gar Pflicht sein kann, der muss eben auch damit rechnen, dass diese Anordnungen gerichtlich oder durch die Aufsichtsbehörden und die Vorgesetzten überprüft werden (können). Und der muss im Übrigen auch damit rechnen, das ein Verhalten auf strafrechtliche Aspekte hin überprüft wird.

Der Polizist der jemanden Durchsucht muss seine Maßnahme dann genauso rechtfertigen, wie ein Lehrer seine Maßnahmen dann rechtfertigen muss.

Gerade Lehrer haben doch einen gewissen, oftmals sogar einigermaßen großen, Ermessensspielraum. Einem Schüler, der sowieso bald die Schule verlässt, und der sicherlich alt genug ist, um sein Handy kurz in die Hand zu nehmen ohne damit Unfug anzustellen, dermaßen anzugehen ist doch wohl völlig übertrieben; Insbesondere menschlich betrachtet, worauf Du ja abstellst. Wenn man bei anderen auf die Einhaltung aller Regeln besteht, sollte man besser selbst auch alles richtig machen und sich rechtmäßig verhalten.

Vielleicht solltest Du Dir mal überlegen, weshalb Handys an Schulen oftmals ungern gesehen sind. Der Grund liegt z.B. darin, dass man vermeiden möchte, dass jemand ohne Einverständnis gefilmt und fotografiert wird.

Wie man die Wahrnehmung von Rechten, wie das Recht auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bestimmten Maßnahme, als "verweichlicht" o.ä. bezeichnen kann, ist mir schleierhaft.

Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, nimmst Du Deine Rechte also nicht wahr, weil das Deiner Auffassung nach "verweichlicht" wäre? Mir würde dafür ein ganz anderer Begriff als Umschreibung einfallen. ;-)

@Mindermeinung

Mit dem mittleren Teil hast du natürlich nicht unrecht. Ich behaupte auch nicht,dass das Verhalten nicht falsch wäre. Und wenn man mich dabei beispielsweise verletzt hätte oder mir 'woanders' reingegriffen hätte,würde das auch aders aussehen. Dann wäre eine rechtliche Wehrung auch angebracht. (Zudem kann's das auch nicht sein,dass der junge mit einem so respektlosen Verhalten,was ich auch genauso falsch finde wie die Tat der Lehrerin,ohne irgendwas durchkommt um die Lehrerin,die er provoziert hat,gleich vor Gericht landet. )Nur wegen solchen Kleinigkeiten gleich zum Gericht zu rennen,das nenne ich verweichlicht. Denn man könnte das Problem auch einfach,wie schon gesagt,auf menschliche Weise lösen. Ich bin mir sicher, die Schüler in seinem Jahrgang sind schon mit deutlich Schlimmerem durchgekommen,und bei dem Lehrer nutzt man gleich jeden Tropf,um ihn vor Gericht zu ziehen? Lehrer sind auch nur Menschen,auch sie machen Fehler. Das kann man auch in einem vernünftigen Gespräch klären,wenn es sein muss,mit Eltern. Was glaubst du,wie die Welt aussähe,würde jeder kleine Verstoß gleich vor Gericht gebracht? ;)

@Dovahkiin11

Komisch, dass ausgerechnet von dem Schüler Vernunft, Einsicht und Milde gefordert wird (neben der üblichen Forderung nach bedingungslosem Gehorsam), aber es bei der Lehrerin heißt, sie sei doch auch nur ein Mensch.

Andersrum wird eher ein Schuh draus. Die Lehrerin ist hier die Erwachsene und Pädagogin und hat eine Vorbildfunktion zu erfüllen, anstatt sich rechtswidrig und übergriffig zu verhalten und das dann auch noch mit einem Fehlverhalten des Schülers zu rechtfertigen...

@karo13

Wer sagt denn,die Lehrerin hätte nichts falsch gemacht? Ich vertrete nur die Ansicht,dass es nicht vors Gericht gehört. Beide sollten sich entschuldigen,aber hätte sich der User seiner Stufe entsprechend verhalten,wäre es erst gar nicht dazu gekommen.

@Miraculix84

das Abitur ein Reifezeugnis

Das ist der Witz des Jahrhunderts :D

@Dovahkiin11

Warum soll man sich "entsprechend verhalten", Es ist LÄCHERLICH wenn man die "Schulordnung" vor dem Gesetzt sieht. Was geht es der Lehrerin überhaupt an, was er grad mit dem Handy macht? Kann sie sich nicht um ihre eigenen Sachen kümmern? Oder hat sie Minderwertigkeitskomplexe?! Und muss ihre "Macht" in der Schule ausüben, weil sie Zuhause nix kann?!

@Pixxl

Mach Anzeige, höre nicht auf die anderen du wirst keine Schulden bekommen. Der Fall wird nicht eingestellt, sondern du wirst ordentlich Geld bekommen für z.B eine PS4 oder eine neue Grafikkarte.

@Dovahkiin11

Das Problem ist: die Lehrerin ist es doch, die mit Anordnungen wie z.B. Nachsitzen, herausgeben des Handys den rechtlichen Weg beschreitet. Diesen rechtlichen Weg hat sich doch die Lehrerin ausgesucht. Warum sollte der Schüler nicht auch diesen Weg beschreiten?!

Die Lehrerin hätte ja auch dem Schüler freundlich und zuzwinkernd sagen oder zeigen können, dass sie den Verstoß gesehen hat, und er das Handy schnell wieder einpacken soll. Der Schüler hätte verstanden, das Handy eingepackt und alles wäre in Ordnung gewesen. Das wäre die "menschliche" Variante gewesen. Es ist doch sowieso so, dass Schüler, sobald kein Lehrer in Sichtweite ist, die Handys rausholen, oder rauchen oder Hausaufgaben abschreiben, das Schulgelände verlassen etc. - das wissen auch die Lehrer.

Abgesehen davon, dass ich 2 Stunden nachsitzen bei einem erstmaligen Verstoß (wovon ich jetzt mal ausgehe) ohnehin für unverhältnismäßig halte. Ohne jeden Zweifel wäre eine Ermahnung (vielleicht mit einer Erklärung, warum Handys an Schulen nicht benutzt werden sollen) sowohl pädagogisch sinnvoller und deeskalierender gewesen, als auch vollkommen ausreichend, wenn man beachtet das der Schüler nur kurz auf das Handydisplay geschaut hat, und das Handy dann vermutlich sowieso wieder in der Tasche verschwunden wäre,

Du verwechselst auch zwei Dinge miteinander: den Bruch des Verbots, das Handy zu benutzen, und bloße Unhöflichkeiten. Zur Höflichkeit bin ich nicht verpflichtet und sie kann auch nicht erzwungen werden. Wenn die Polizei bei mir vor der Tür steht und fragt ob sie rein kommen darf, jedoch keinen Rosa Zettel dabei hat und auch sonst keine Gründe vorliegen - dann kann ich die Tür wieder zu machen - auch ohne einen guten Abend zu wünschen. Ich kann auch gar nicht erst öffnen. Beides unhöflich - aber bloße Unhöflichkeiten sind erlaubt, und die müssen wir alle dann und wann aushalten. Ebenso kann man sich auch vom Gesprächspartner Lehrer abwenden, wenn man die Diskussion beenden will. Das kann auch sinnvoll sein, um die Situation zu beruhigen. Das Nachsitzen bezieht sich allenfalls auf die Benutzung des Handys und ggf. auf die Weigerung das Handy herauszugeben. Allerdings würde ich mein Handy auch nie herausgeben - weil ich dann nämlich keinerlei Kontrolle darüber habe, was mit den Daten darauf passiert.

Was es der Lehrerin im Übrigen bringt, das Handy einzukassieren, ist sowieso fraglich - es muss ohnehin am Ende des Unterrichtstages wieder an den Eigentümer zurückgegeben werden.

@usernew283

Nein,ich bin kein Troll. Mir gefällt das Bild nur,und würdest du als Troll solche langen Romane verfassen wie Ich?

Und User,back mal ganz kleine Brötchen. Ich wiederhole gern noch einmal: Sind wir erwachsene Leute oder kleine Prinzessinnenmädchen? " oh nein, ein Lehrerin hat mich berührt,weil ich ungezogen war. Papa Anwalt,Papa Anwalt,heul,heul!!!" Wenn wir wegen so einem feuchten Haufen Brot zum Gericht laufen,zweifle ich wirklich an der Welt. Solche Geschichten habe ich an meiner Schule TÄGLICH erlebt. Da führt man ein GESPRÄCH wie im 21. Jahrhundert,klopft sich auf die Schultern und gut is? Beide haben sich daneben benommen und einer soll für alles bestraft werden-so stelle ich mir das Mittelalter vor.

Und an den anderen Kommentator,glaube mir,deine tollen Verwarnungen bringen bei Schülern so viel Abschreckung wie ein lob. Mein Gott,es sind 2 stunden,2 popelige Stunden! Sind wir hier alle zu Prinzessinnen geworden? Die Verwirkungen zumindest etwas mehr als eine verwarnung.

Schönen Tag noch.

Well.

@Asperger90

Natürlich ist es kein Reifezeugnis,aber es setzt ein alter voraus,indem man eigentlich geistig schon so weit sein sollte,dass man sich an Regeln halten kann und einige Lebenserfahrungen mehr drauf hat als ein Grundschüler. Sonst kommt man nach der Schule nicht allzu weit... Wieso muss man selbst sowas erklären,wenn das wirklich dein ernst ist?

Wenigstens hat er die Drecks Lehrer nicht gewinnen lassen ;)

Lol!!!! Seid ihr noch im Kindergarten? Über so einen Kinderkram regt man sich nicht auf, erst recht nicht, wenn man selbst Schuld ist. Und was das mit der Strafanzeige angeht, dich wird jeder Polizist auslachen, denn wenn in der Schulordnung solche Strafen festgelegt sind, gelten auch diese!! Schließlich ist die Schulordnung in diesem Fall spezifischer (Lex Speziales vor Lex generalis). Das die Schulordnung hier gegen höherrangiges Recht verstößt, ist auch nicht ersichtlich!!!!

Also deine Anschuldigungen wären gegenstandslos!

Auch macht es für dich mehr Sinn, alles auf sich beruhen zu lassen, denn die Zeit in der du dich über den Vorfall aufregst, hättest du ja auch schon lernen können!

@Dovahkiin11

..> Das die Schulordnung hier gegen höherrangiges Recht verstößt, ist auch nicht ersichtlich!!!!

Begründe deine Aussage.

Die Strafe ist gerecht soll heißen, Verbot ist und bleibt ein Verbot. Du hast Dich dem wiedersetzt und bist aufgeflogen.

Lehrer dürfen dich nich anfassen das ist eindeutig verboten und Strafen dürfen auch nicht verteilt werden. Also du MUSST NICHT zum nachsitzen erscheinen und du könntest dich theoretisch bei der Polizei melden und sie anzeigen.