6 Jähriger Sohn wirft Stein in Scheibe der Schule

10 Antworten

Da dein Sohn mit 6 Jahren nicht deliktfähig ist, und du deine Aufsichtspflicht an der Schultür abgibst, haftet dafür alleine die Schule. Mit dieser Unterschrift sollst du diese Lehererin aus ihrwer Haftung befreien. Das kannst du aber gar nicht. Deine private Haftpflicht wird hier die Haftung ablehnen und euch nötigenfalls auch vor Gericht vertreten.

Die Schule darf die Scheibe ersetzen! Euer Kind ist in dem Alter nicht deliktfähig und kann daher nicht in Anspruch genommen werden. Ihr habr als Eltern Eure Aufsichtspflicht ebenfalls nicht verletzt, sondern vielmehr an die Schule übertragen, daher könnt auch Ihr nicht in Anspruch genommen werden. Ihr dürft also beruhigt jegliche Schadenersatzforderungen, so sie denn kommen sollten, zurückweisen. Falls die Schule dennoch - und wider besseren Wissens - Forderungen gegen Euch erheben sollte (schriftlich), könnt Ihr diese an Eure Privathaftpflichtversicherung weitergeben, diese wird für Euch eine solche unberechtigte Forderung - notfalls sogar vor Gericht - abwehren! Die Lehrerin wollte mit dem Briefchen vermutlich nur ihre Eigene Haut retten, da sie ja für die Handlungen der Kids eigentlich verantwortlich ist. Eine ganz andere Sache ist, dass Euer Sohn möglicherweise irgendeine (angemessene) Bestrafung wird hinnehmen müssen. Es schadet sicher nicht, wenn er allmählich lernt, dass sein Tun Konsequenzen haben kann.

kleiner junge - grosser gangster

Die Eltern müssen das bezahlen oder dafür aufkommen. Aber wenn Sie mit der Versicherung sprechen, würde diese das bezahlen, da bin ich mir sicher.

Viel Glück ;)

LG

Da dein Sohn noch nicht deliktfähig ist, wird die Versicherung den Schaden begleichen oder die Schule bleibt evtl. auf den Kosten sitzen. Du bzw. dein Sohn müssen aber nicht zahlen.