laute Musik vom Nachbarn- Tagsüber und bis spät Abends

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jeder Mieter ist zu jeder Zeit verpflichtet, Zimmerlautstärke einzuhalten. Nun hat jeder eine andere Vorstellung von Zimmerlautstärke. das lässt sich jedoch ganz einfach prüfen: der Mieter soll seine Musik an machen, die Zimmertür schließen in dem die Musik läuft,und sich 1 m hinter die Zimmertür stellen. Wenn er dann nichts hört, ist die Zimmerlautstärke nicht überschritten. Alles andere ist, egal aus welchem Grunde, nicht gestattet. Sagen Sie das dem Mieter. Führen Sie gleichzeitig ein Lärmprotokoll. Teilen Sie dem Vermieter dieses Lärmprotokoll regelmäßig mit und fordern Abhilfe. Mindern Sie auf jeden Fall gleichzeitig die Miete um mindestens 20 % der Bruttomiete. Ist der Lärm nach 22:00 Uhr, holen sie die Polizei und machen Sie eine Anzeige. Sie benötigen die Nummer der Anzeige. Diese teilen sie dem Vermieter mit. Das ist zwar unangenehm und langwierig, aber nur so kann ein lärmender Nachbar bezwungen werden. Der Vermieter muss gezwungen werden aufgrund der Mietminderung den lärmenden Mieter nachhaltig abzumahnen bzw. zu kündigen.

Bitte Deinen Nachbarn auf einen Kaffee zu Dir und er soll die Musik so laut stellen, wie sonst auch. Dann kann er mal hören, wie laut sie bei Dir rüberkommt. Vielleicht ist er einsichtig. Ich weiß nicht, in was für einen Bau Du wohnst. Wenn Du einen Holzfussboden hast und er auch, dann können sich die Bässe (das ist das unangenehme was der Mensch wahr nimmt) sich schnell in die Nachbarswohnung schleichen. Hier hilft meist schon, wenn man einen halbierten Tennisball unter die Standboxen stellt.

suseonline 
Fragesteller
 22.12.2011, 22:07

Danke für den Vorschlag. Es ist sicherlich auch ein Problem von schlechter Schallschutzdämmung (sagt man das so?) denn insgesamt höre ich z.B. auch normales Lachen von meiner Nachbarin unter mir etc... aber sicherlich nicht nur. Ich wohne im 2. Stock in einem 3.Etagen Miethaus. Er wohnt im 2.Stock im angrenzenden Haus. Im Erdgeschoss seines Hauses hören ihn die Mieter auch! Nur ist das eine alte allein lebende Frau, die traut sich nicht was zu sagen. Sollte ich meinen Vermieter sonst mal ansprechen? Die Hausverwaltung hatte ich vor etwa einem Jahr schon mal angerufen, aber außer mir die (falsche) Nummer von dem Vermieter meines Nachbarn zu geben, haben sie nichts gemacht. So hatte ich dann ein nettes Telefongespräch mit einem anderen Vermieter, der mir dann den Tipp mit dem Lärmprotokoll gab.

Wie weit sollen denn die kontruktiven Vorschläge gehen? Alle Möglichkeiten, die das Mietrecht bietet werden den Nachbarn nicht zu einem guten Freund werden lassen. Sie müssen sich also auf einen erhöten Druck des Nachbarn einstellen, wenn Sie sich dazu entschließen, den Vermieter über sein Verhalten zu informieren. Dann wird sicher die Musik leiser werden, aber Ruhe werden Sie sicherlich nicht bekommen. So wie ich das verstehe, haben Sie zu dem Nachbarn ein gutes Verhältnis. Eine Hörprobe in Ihrer Wohnung wäre sicher eine Möglichkeit, dem Nachbarn aufzuzeigen, wie laut es innerhalb ihrer Wohnung ist. Sicher gibt es auch die Möglichkeit, die Lautsprecher vom Fußboden zu entkoppeln. Deutlich machenmüssen Sie, dass es sich um eine Mietwohnung handelt und nicht um ein Tonstudio. Ich denke, solange man noch miteinander reden kann, ist noch nichts verloren. MfG

suseonline 
Fragesteller
 22.12.2011, 22:18

Das mit der Hörprobe werde ich mal in Angriff nehmen.

Aber was stimmt denn nun? Muß ich Musik bis zu einer gewissen Lautstärke tagsüber akzeptieren oder gilt tatsächlich** immer Zimmerlautstärke**? Denn wenn es so wäre, dann wäre eine Hörprobe etc. doch eigentlich hinfällig. Wenn ich sage: ich höre was, und fühle mich gestört (und wir gehen jetzt einfach mal davon aus, dass ich keine bösartige Horror-Nachbarin bin, die mit Stethoskop an der Wand hockt), dann stände es doch demnach gar nicht mehr zur Diskussion wie laut ich es höre, oder?

heimwerker  23.12.2011, 14:00
@suseonline

Grundsätzlich gilt Zimmerlautstärke. Sie aber habe ein gutes Verhältnis zum Nachbarn und das soll ofensichtl. auch so bleiben. Dann liegt es auf der Hand, einen Kompromiss zu finden, der nicht unbedingt aus den Gesetzestexten stammt. MfG

Wenns auch viele nicht glauben wollen: für laute Musik gibts gar keine erlaubte Zeiten.

Musik gehört zum vermeidbaren Lärm und darf in der Regel nie über Zimmerlautstärke gehen - auch Hausmusiker dürfen nicht den ganzen Tag ihre Instrumente quälen.^^

Es ist einer der berühmten Rechtsirrtümer zu meinen, bis 20/22 Uhr dürfte man so laut Musik hören wie mal will. ;)