Ärger mit Nachbarn - Was passiert nach der 2. Abmahnung?

3 Antworten

Das heißt du suchst dir einen Anwalt, lässt dich dort beraten und der wird einen Schriftsatz aufsetzen und denen zukommen lassen. Wenn das dann nichts bringt wird das ganze vor Gericht gehen und sie werden eine Unterlassungs Forderung bekommen damit sie das nicht mehr tun dürfen.

Denke Anwalt und Schreiben ist eher ein Vermieter-Thema.

Was soll es bringen wenn Mieter gegen Mieter mit einem Anwalt vorgeht?

@troublemaker200

Einschüchterung.... Wenn sie einen eingeschriebenen Brief von einem Anwalt in diesem typischen "anwaltsdeutsch" bekommen, dann werden sie es sich sicher zweimal überlegen bevor sie wieder rücksichtslos lärmen werden.

@Alex92fromHell

Und was sollte der Anwalt schreiben? Welches Weisungsrecht hat man als Nachbar gegenüber einem anderen Mieter? Mir fällt da nichts ein.  Da ist es einfacher und biliger, bei Ruhestörung die Polizei zu rufen.

aufgrund der ständigen Lärmbelästigung die über das ortsübliche Maß hinausgeht weißen wir sie darauf hin, dies in Zukunft zu unterlassen um weitere rechtliche Schritte vermeiden können... oder sowas in der Richtung...

Erkundige Dich doch zunächst bei einem Mieterschutzverein o.ä...über eine/Deine weitere Vorgehensweise!

Aber für unnötigen Lärm ist bei uns die Polizei zuständig. Was sagen denn die Damen und Herren dazu?

Polizei habe ich bei Lärm in der Nacht auch schon gerufen, die haben die aber immer nur freundlich gebeten, leiser zu sein und waren dann wieder weg. Das hat die höchstens für ein paar Tage ruhiger gestellt, dann ging es wieder los. Das war allerdings vor der 2. Abmahnung.

@Jellybean1406

... und beim zweiten Besuch knallt es dann ein wenig, so jedenfalls hier bei uns.

Versuch macht klug, so hier auf dem Land.