Zeugen beim Lärmprotokoll - einfach alle anwesenden aufzählen?

4 Antworten

Er Lärmprotokoll ist zwar hifreich aber es muss nicht gemacht werden.

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-mieter-muss-kein-laermprotokoll-fuehren_258_82438.html

Außerdem weiß ich auch nicht, ob die Mitmieter mit in die Angelegenheiten einbezogen werden sollen, bis auf 2 weitere Mieter und mich hat hier nämlich jeder Angst vor den Unruhestiftern. Wie würdet ihr vorgehen?

Da die bereits vorher schon aus zwei Wohnungen wegen Unruhestiftung, Drogenkonsum etc. geflogen sind, hoffe ich, dass sich das jetzt hier noch dieses Jahr klärt.

Da drücke ich mal fest beide Daumen.

Brief per Einwurfeinschreiben an den Vermieter und ihn unter Frstsetzung auffordern etwas zu unternehmen und gleichzeitig angemessen die Miete mindernund nicht nur androhen.

MfG

Wenn du jemanden namentlich aufführst, muss der- bzw. diejenige auch Kenntnis davon haben. Die Aussage muss beweisbar sein. Wenn ein/e Mitmieter/in anschließend befragt wird und entgegen deiner Auflistung angibt, nicht zu Hause gewesen zu sein, fällt das Ganze negativ auf dich zurück.

Im ersten Schritt würde ich an deiner Stelle den direkten Weg zur Hausverwaltung gehen und Beschwerde einreichen. Die Hausverwaltung ist beim Verstoß gegen die Hausordnung verpflichtet, eine Ermahnung oder Erinnerung an die Hausordnung auszusprechen. Ein nachbarschaftlicher Weg wäre aber auch, den "Übeltäter" direkt anzusprechen und um die Einhaltung der Hausordnung bzw. der darin definierten Ruhezeiten zu bitten und generelle Ruhestörungen zu vermeiden.

Wenn du unbedingt den Weg über eine Zeugenliste gehen willst, liste nur die Mitbewohner auf, die du persönlich um Erlaubnis gefragt hast und die dir bestätigt haben, dass sie dich gern namentlich unterstützen.

Jejolinchen 
Fragesteller
 26.04.2015, 08:17

Wir haben ja gar keine Hausverwaltung und der Vermieter schreitet trotz diverser vorrangegangener Beschwerden (seit letztem September!) nicht ein. Werde dann wohl mal zu den Nachbarn rüber gehen... 

DivinityC  26.04.2015, 08:49
@Jejolinchen

Das bedeutet in dem Fall ja, dass der Vermieter sein eigener Hausverwalter ist. Eine Hausordnung gibt es daher natürlich dennoch.

Wenn er einfach nicht reagieren will, bleibt dir aber noch die Meldung der Ruhestörung bei der Polizei/Ordnungsamt. Damit habe ich leider selbst Erfahrung und es kommt darauf an, wo du wohnst. Als ich noch in Köln wohnte, kam die Polizei für solche Dinge entweder gar nicht erst raus oder erst nach 1-2 Stunden, wenn eh bereits Ruhe eingekehrt war. Logisch... wenn anderswo Schlägereien oder Einbrüche gemeldet werden, ist Ruhestörung halt nicht ganz so hoch priorisiert.

Vorschlag: sprich mit so vielen Nachbarn wie möglich und setze ein Beschwerde-Schreiben an den Vermieter auf, das von allen teilnehmenden Parteien unterschrieben wird. Am besten entweder per Einschreiben oder persönliche Abgabe. Eine Kopie dieses Schreibens solltest du mit dem Vermerk "In Kopie am XX.XX.2015 an den Vermieter gesendet" in den Briefkasten des lärmenden Mieters stecken.

Oft reicht so etwas schon aus. Wenn der Mieter mitbekommt, dass mehrere Parteien des Hauses sich von ihm gestört fühlen, kehrt oft von allein Ruhe ein.

Jejolinchen 
Fragesteller
 26.04.2015, 11:17
@DivinityC

Wie gesagt, der Vermieter hat da seit letztes Jahr September einige Beschwerden von uns (einzelnen Parteien UND gemeinschaftlich) bekommen und nichts getan. Laut der Krachmacher hat er sie nicht mal darauf angesprochen. Unsere Beschwerden, die an die Krawallamseln gingen, wurden völlig ignoriert oder als Provokation dazu genutzt noch mehr Krach zu machen. Wird halt immer schlimmer. Jetzt führen schon zwei Parteien eben Protokoll, das geht nächste Woche an den Vermieter und wenn das nicht fruchtet wird zum einen die Miete gemindert (bereits angekündigt mit Mängelbeseitigungsfrist), zum anderen wird auch das Ordnungsamt in Kenntnis gesetzt. Da die bereits vorher schon aus zwei Wohnungen wegen Unruhestiftung, Drogenkonsum etc. geflogen sind, hoffe ich, dass sich das jetzt hier noch dieses Jahr klärt.

du solltest keinen da mit hineinziehen, der es nicht will. Du kannst also mit deinen Aufzeichnungen zu den Nachbarn gehen und sie fragen ob sie der Lärm auch stöt. und wenn, dann sollen sie entweder selber Protokoll schreiben oder an den tagen und Uhrzeiten auf deiner Aufstellung unterschreiben, an denen sie den Krach auch gehört haben. So etwas kann man auch über den Vermieter regeln. Der, dem die Wohnung des Krachmachers gehört, muss dafür sorgen, dass dieser sich an die Hausordnung hält

ich würde gegen dich vorgehen wenn du mich als Zeugen aufführen würdest.

Frag die Leute doch erst mal ob sie überhaupt damit einverstanden sind.