Wie lange darf ein Tanzstudio in einem Mietshaus mit EG als Gewerbefläche Musik machen?

2 Antworten

Das ist eine Verschlechterung der Wohnqualität und da ist Mietminderung möglich.

Es gilt von 6-22 Uhr Zimmerlautstärke und ab 22 Uhr Nachtruhe.

Per Einwurfeinschreiben den Vermieter unter genauer Fristsetzung auffordern, etwas zu unternehmen.

Vielleicht mal ein Messgerät für die Lautstärkenmessung leihen oder kaufen. 

Sollte es über Zimmerlautstärke sein, kann man Polizei rufen und oder Ordnungsamt informieren.

Ein Lärmprotokoll muss man laut BGH nicht machen.

Mach ein Lärmprotokoll, am besten mit Tonaufnahmen, suche Zeugen, und damit gehst Du dann zu Deinem Vermieter. Er muss dafür sorgen, dass Du in deiner Wohnung Ruhe hast, z.B. indem er die Räume unten schallschützend isoliert.

Wegen einer Mietminderung lass Dich zuvor rechtlich beraten, z.B. bei deinem örtlichen Mieterverein.