Lärmprotokoll, Vermieter möchte Beweise, habe aber keine Zeugen da immer mitten in der Nacht

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Auch wenn dieser Zustand bei Anmietung der Wohnung sicher vorhersehbar gewesen war, sind die Ruhezeiten einzuhalten. Die Ausnahme bildet eine Genehmigung des Betreibers. So hat der Club-Betreiber schon auf Grund der Lärmschutzverordnung ein Problem. Ab 22.00 Uhr ist dann auch die Polizei zu rufen und dann haben Sie auch Ihre Zeugen. Natürlich ist Ihr Recht gleichwohl kleiner,wenn Sie bereits vor Anmietung der Wohnung von diesem Club wussten und evtl.auch noch vom Vermieter darauf hingewiesen wurden. Dies bezieht sich allerdings nur auf eine evtl. Minderung der Miete, die bei unzumutbarer Lautstärke durchaus in Betracht kommt. ich denke nicht, dass der Vermietergegen Sie ist, er möchte eben zu Recht Beweise für die Anschuldigungen. MfG

jPod10 
Fragesteller
 06.03.2011, 11:43

Hallo Heimwerker, als ich vor 5 Jahren eingezogen bin war der Laden leer und eine kleine ruhige Bar ist eingezogen. Die neuen Betreiber haben aber das Konzept an den Wochenenden mit DJ usw. zu arbeiten. In Berlin dürfen Sie ja auch die ganze Nacht öffnen. Der Vermiert hat damals mir gesagt da kommen nur ruhige Mieter in die Bar rein, er ist aber darauf gleich verstorben.

heimwerker  06.03.2011, 17:53
@jPod10

Sie haben etwas geschrieben von Dingen, die der Vermieter noch machen möchte, um die Lärmimmisionen zu veringern. Was schwebt Ihm vor? Bevor Sie sich dazu entschließen hier eine Minderung geltend zu machen, sollten Sie diese Maßnahmen evtl. noch abwarten, wenn die Zeit nicht zu lang wird. MfG

Tja,wenn ich weiß das unter mir eine Bar(Kneipe)ist muss ich ich immer mit Lärm rechnen !(Darum niemals über eine Kneipe etc.wohnen!) Da kannst du nur eins machen Ausziehen! Denn der Vermieter bekommt bestimmt mehr Geld(Pacht Miete) von den Bar(Kneipen)Betreiber als von dir!

Nem die laute Musik auf und geh nochmals zur Polizei.

marlylie  06.03.2011, 07:40

das wirdleider nicht als beweis nutzen, denn man könnte ja "eigene" laute musik aufgenommen haben... lg

Wenn die gerufene Polizei den Lärm auch wahr genommen hat, sollten diese als Zeugen eigentlich gut geeignet sein, also bitte die Polizisten das nächste mal am besten zu erst in deine Wohnung wenn es wieder laut wird, damit diese sich selbst ein Bild der Geräuschkulisse machen können, lass dir ihre Namen geben und reiche die Daten an den Vermiter weiter, der kann sich dann direkt an die Polizei wenden.

jPod10 
Fragesteller
 06.03.2011, 11:48

Als ich die Anzeige erstatte hatte war die Polizei in der Wohnung und hat den Lärm festgestellt und mir gesagt, ich solle mich notfalls noch mal melden, wenn es wieder laut wird. Das war dann eine Stunde später der Fall und dann habe ich wieder die Polizei gerufen und die haben offenbar dann die Anlage konfiszieren wollen. Aber nach wie vor keine Reaktion. Ich werde wohl nun jedes mal eine Anzeige erstatten müssen, das Umweltamt ist zwar schon aktiv aber ich denke da muss ich noch ein wenig nachlegen. Notfalls über den Mietverein.

Danke für alle Antworten!!!

Also, im Mietrecht ist für Immissionen (hier Lärm) nicht der Vermieter zuständig. Zuständig ist das Ordnungsamt, vertreten durch die Polizei, so jedenfalls der BGH. Eine Mietminderung durchzusetzen ohne Beweise (Lärmprotokoll, Anzeigen, etc.) ist so gut wie nicht möglich. Wichtig auch; eine Mietminderung ist nicht möglich, wenn dieser Zustand ab Einzug vorhanden ist, so jedenfalls der BGH. Viel Glück.