Kunde meldet sich nach 12 Monaten, ware nie erhalten

7 Antworten

Habe eben mit der DHL Telefoniert, da ich noch ein Paar Tracking IDs gefunden habe.

Die meisten Jedoch sind aus dem System inzwischen verschwunden oder gar erneut vergeben worden.

Der DHL-Support sagte mir auch, dass ein Nachforschungsauftrag nur innerhalb der ersten 6 Monate möglich sei und ich daher keine Möglichkeit habe.

Der Empfänger einer Sendung hat eben auch einige Pflichten und hat Innerhalb von 6 Monaten genügend Zeit den Versender um einen Nachforschungsauftrag zu bitten, solange gelte anscheinend der Versicherungsschutz und eine Längere Aufrechterhaltung der Trackingfunktion für eine bestimmte sendung, ist Systembedingt aufgrund von mehreren Millionen Sendungen innerhalb eines Tages, schlichtweg nicht möglich.

Nungut, ich harre der Dinge die da kommen und selbst wenn der Herr es bis zum Gericht treiben wird, sind wir immer noch in good old Germany und nicht in den USA.

Ich gehe nicht davon aus, dass auch nur ein einziger Richter oder Staatsanwalt in unserem Land für etwas derart Abwegiges und Fragwürdiges den Finger krumm macht. Ein geistig gesunder Anwalt wird ihn sicher mit der Aussichtslosigkeit seines Unterfangens konfrontieren und ihm begreiflich machen, dass er mit dem Schwachsinn, den er da versucht durchzuziehen keinen Erfolg haben wird und sich lieber andere Hobbys zulegen sollte.

Interesierter  17.12.2014, 12:46

Du musst natürlich selbst wissen, was du machen willst.

Aus rein rechtlicher Sicht hast du denkbar schlechte Karten.

Der Empfänger einer Sendung hat eben auch einige Pflichten

Der Empfänger hat gem. BGB 433 Abs. 2 die Pflicht, die Ware zu bezahlen und abzunehmen. bezahlt hat er. Die Abnahme hat er auch nicht verweigert. Seinen vertraglichen Pflichten ist der Käufer damit voll und ganz nachgekommen.

Ich gehe nicht davon aus, dass auch nur ein einziger Richter oder Staatsanwalt...

Hier könntest du sehr schnell feststellen, dass du dich geirrt hast. Prinzipiell geht es hier nicht um eine Strafsache. Daher scheidet der Staatsanwalt schon mal aus. Ein zivilrechtlicher Anspruch wird auf Antrag des Klägers verhandelt. Das heisst, wenn der Käufer Klage einreicht, sitzt du vor Gericht. Ich hatte es weiter oben schon genau beschrieben:

Aus dem Kaufvertrag sind 2 Schuldverhältnisse entstanden. Zum Einen die Geldschuld des Käufers, die zweifelsfrei und unstrittig getilgt wurde und die Warenschuld, um die ihr hier streitet. Ich weise dich nochmals darauf hin, dass der Käufer die Existenz der Warenschuld über den Kaufvertrag und die Zahlung beweisen kann. Wolltest du dich dagegen zur Wehr setzen, müsstest du die Tilgung der Warenschuld durch Lieferung beweisen. Das kannst du nicht. Sofern der Käufer sich vor Gericht nicht sehr dumm anstellt, wird er gewinnen. Die Einrede der Verjährung greift nicht, da erst ein Jahr vergangen ist, die Verjährungsfrist jedoch 3 Jahre beträgt.

Sein einziges Problem ist die Frage, warum er sich nicht eher gemeldet habe. Auf diese muss er nur eine halbwegs plausible Antwort haben, dann gehst du baden. Unter halbwegs plausibel verstehe ich z.B. vergessen, war zwischendurch krank und habe es aus den Augen verloren, hatte persönliche Probleme in der Partnerschaft und die Sache daher aus den Augen verloren etc. Wie gesagt, reicht vor Gericht eine halbwegs plausible Antwort auf diese Frage aus.

Ganz so ungefährlich ist die Sache nicht.

Eine Warenschuld/forderung verjährt erst nach 3 Jahren. Nun wird es wohl so sein, dass der Vertrag an sich und die Zahlung problemlos nachgewiesen werden können und auch unstrittig sind.

Lediglich die Lieferung der Ware ist strittig. Hier müsste dein Gegenüber natürlich erst mal darlegen, warum er sich erst nach einem Jahr meldet. Hierzu könnte er einfach anführen, er hätte es vergessen. Es sei über die Weihnachtstage so viel los gewesen, er hätte so viele Leute besuchen müssen und so viele Geschenke einkaufen, dass er einfach gar nicht mehr daran dachte. Nun sei es ihm wieder eingefallen und er hätte festgestellt, dass eben noch nicht geliefert wurde.

Falls der Käufer die Sache einigermaßen plausibel darlegen kann, musst du natürlich den Lieferbeweis antreten, was du, wie du schon erwähntest, nicht kannst. Vor Gericht würdest du mit großer Wahrscheinlichkeit untergehen.

Carlystern  16.12.2014, 13:00

Das was du schreibst ist absolozuter Unsinn! So etwas vergisst man nicht. Abzocke hoch3 ist das und nichts weiter. Achja und nicht der Verkäufer würde vor Gericht unterhgehen sondern der Käufer. Denn sowas wie vergessen oder zuviele Weihnachtsgeschenke etc.! ist kein wirklicher Grund

Interesierter  16.12.2014, 13:02
@Carlystern

Vor Gericht zählen Fakten und Beweise. Markige Worte sind schön und gut, ersetzen jedoch keine Beweise!

Der Käufer kann beweisen, dass er bezahlt hat. Der Verkäufer jedoch nicht, dass er geliefert hat. Wer bekommt folglich vor Gericht Recht? Dreimal darfst du raten!

Wir haben gerade köstlich darüber gelacht...Unfassbar!

Schreib ihm, er solle es, wenn er es nachweisen kann, einklagen und mehr würde ich da nicht tun.

lg

Interesierter  17.12.2014, 12:50

Der Käufer kann alles nachweisen. Er kann den Kaufvertrag genauso wie die Zahlung nachweisen. Damit haben wir nach deutschem Schuldrecht eine unbestrittene Warenschuld des Verkäufers an den Käufer.

Der Verkäufer kann diese Schuld nur durch Lieferung tilgen. Im Streitfall liegt die Beweislast über die vom Verkäufer behauptete Tilgung der Schuld durch Lieferung beim Verkäufer.

Wenn ich wetten müsste, würde ich mein Geld auf den Käufer setzen, denn in einer gerichtlichen Auseinandersetzung würde der Käufer als Sieger aus dem Saal gehen. Da kann einem das Lachen vergehen!

Wie Du Dich verhalten sollst, musst Du selbst wissen.

Ich würde schlicht behaupten, die Ware sei am .../... per ... versendet worden und auch dabei bleiben (beides muss natürlich plausibel sein).

Sollte der Käufer tatsächlich eine Klage loslassen, könnte ich immer noch den Kaufpreis zurückerstatten (hätte allerdings gewisse Mehrkosten).

Sunwalker1337 
Fragesteller
 17.12.2014, 00:07

Ich hab auch einen Zeugen der mit mir bei der Post war um das Zeug zu versenden, er hat es ja gesehen und wird mir das auch Sicher bezeugen, dass ich alles losgeschickt habe.

Nach knapp einem Jahr ? Also jeder normal klar denkende Mensch hätte schon viel eher mal Krach geschlagen. Und wenn er sich auf deine Nachfrage nicht meldet würde ich erstmal abwarten. Vielleicht hast du ja recht, es ist kurz vor Weihnachten und er hat vielleicht gedachtt das du ihm guten Glaubens das Geld zurück überweist