Verkäufer hat ware Stoniert und den Preis danach verändert?

4 Antworten

Irgendwo in den AGB wird drinn stehen, das man nur ein Angebot abgibt und der Kaufvertrag erst mit Warenlieferung zustande kommt.

Und solange der Kaufvertrag nicht zustande gekommen ist, hast du auch kein Recht auf Vertragserfüllung. Ergo Geld zurück ist rechtens.

die Anzeige im Internet ist nur eine invitatio ad offenrendum

genauso wie Auslage im Schaufenster oder im Laden

ist möglich

deine Bestellung ist nicht angenommen worden. du hattest nur eine elektronische Bestätigung, die sagt nix aus. das geschieht automatisch.

Preisirrtum

Anzeige im Internet = invitatio ad offerendum = Aufforderung zum Angebot (wie das Schaufenster oder die Auslage im Laden)

Deine Bestellung = Angebot

Annahme = keine

also kein Vertrag zustande gekommen

Also das Geld ist beim Verkäufer schon eingegangen ebenso hatte ich eine Versandbestätigung erhalten, also ja alles irgendwie gelogen.

Was soll das mit Marktmanipulation zu tun haben? Der Verkäufer kann den Preis seiner Ware frei festlegen. Auch ist zu diesem Zeitpunkt noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Also alles rechtens.