Verkäufer verkauft Auto an jemanden anderen, obwohl ich einen Vertrag habe?

5 Antworten

Nicht gleich zum Anwalt rennen, auch wenn du eine Rechtsschutz hast. Versuche es selbst auf gütlichem Wege: Tatsache ist, dass wenn Du einen rechtsgütltigen Vertrag hast, Dir schon deshalb Schadensersatz zusteht, weil dieser durch Vertragsbruch zur Erfüllung verpflichtet ist (wie "Dunkel" unten schon anmerkte). Entweder er bietet Dir gleichwertigen Ersatz, was in der Definition schwierig sein wird oder Du kaufst Dir woanders ein Fahrzeug und die Differenz wird dann zur Forderung gegenüber Deinem Vertragsbrüchigen, vorausgesetzt die Gleichwertigkeit kannst Du nachweisen. Ich würde es anders machen: Du hast sicher auch ein weiteres Auto bei ihm im Auge gehabt und es war teurer und deshalb hast Du Dich nicht dafür entschieden. Hier kannst Du den Hebel ansetzen.Vielleicht gibt er Dir, durch den Vertragsbruch ein Äquivalent in Form eines erheblichen Nachlasses. Wenn nicht, dann kannst Du immer noch zum Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Fall ist ja nu schon ne Weile her und sicher schon abgehandelt. Dennoch meine Zeilen, weil hier auch grob Unzutreffenden abgelassen wurde...

Dennoch kann und sollte man in diesem (eindeutigen?) Fall ganz sicher den Rechtsanwalt einschalten, jbinfo, auch, wenn es keine Rechtschutzversicherung gibt...!

Anstatt über "Klagen" nachzudenken, würde mir erstmal einfallen, ob der andere Käufer überhaupt ein Eigentum an der Sache erlangen konnte, wenn jenes Fahrzeug bereits vertraglich in das Eigentum von VINC767 übergegangen war oder fest vereinbart gehen sollte. Die Eigentumsfrage würde sich mir erst stellen und das dann vom Rechtsanwalt klären zu lassen.

Natürlich hat sich der Verkäufer falsch verhalten. Man macht ja schriftliche Verträge um relativ gut abgesichert zu sein.

Einen Rechtsanwalt einschalten macht aber nur Sinn, wenn du dafür eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hast.

Du kannst sicher auf Erfüllung des Vertrages klagen, da aber auch eine Rückabwicklung mit dem jetzigen Käufer, der sicher im guten Glauben gekauft hat, erfolgen müsste, ist der Gesamtaufwand (nur für ein Auto) viel zu hoch. Außerdem kann es durchaus 6 Monate und eher länger dauern.

Gehe zum Verkäufer und stelle ihn zur Rede. das Ergebnis wird sein, ihr zerreißt euren Vertrag, und gut ist es.

Dem Dritten kannst du das Fahrzeug vermutlich nicht einfach weg nehmen.

Ich denke du kannst aber ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen und dann die Differenz geltend machen. Vermutlich kannst du wohl auch noch deinen (Zeit)Aufwand in irgendeiner Art und Weise geltend machen. Ein Anwalt weiß da sicher näheres.

Informier dich aber auf alle Fälle vorher, bevor du etwas unternimmst.

Der Vertrag muß von beiden Seiten eingehalten werden sonst kannst du auf Erfüllung klagen.

Und wenn jemand anderes das Auto schon gekauft hat und damit heimgefahren ist. Was mach ich dann? bzw. was bekomm ich dann. Kann man dann verlangen, das Auto von den anderen Käufern zu bekommen (was ja eigentlich dann sowieso mir gehört)?

@VINC767

Du könntest ihn auf Schadensersatz verklagen und die Differenz zum Marktwert fordern.