Kann ich Anzeige erstatten wenn ich auf Ebay Kleinanzeigen betrogen wurde?

9 Antworten

Du kannst Anzeige erstatten. Aber die Polizei kann zwar den Kontoinhaber rausfinden, aber nur unter Schwierigkeiten der Verkäufer.

Bei geringen Beträgen wird wohl erst gar nicht ermittelt.

Zudem bringt dir die Anzeige dein Geld nicht zurück. Dafür müsstest du den Verkäufer (wenn er denn gefunden wird) zur Rückzahlung auffordern, einen Mahnbescheid zuschicken oder ihn verklagen. Alle Kosten dafür musst du zunächst auslegen, und wenn bei ihm nix zu holen ist, bleibst du darauf sitzen.

Ist es möglich die IP des Verkäufers herauszufinden?

Sorry, aber man macht sowas nach bestem Wissen und Gewissen. Wenn mir jemand komisch vorkommt, dann ist der Deal gelaufen. Da kaufe ich nichts!

Aber wenn du ihm das Geld überwiesen hast, dann kannst du ja auch deine Überweisung zurück nehmen bei der Bank.

Nein- eine Überweisung ist nicht mehr rückbuchbar.

@Fubbelchen

Das ist mir neu. Ich meine dass das geht. Am besten einfach mal bei der Hausbank nachfragen.

@Topolina13
Das ist mir neu. Ich meine dass das geht. Am besten einfach mal bei der Hausbank nachfragen.

Das geht nicht.

Aber wenn du ihm das Geld überwiesen hast, dann kannst du ja auch deine Überweisung zurück nehmen bei der Bank.

Wieso wird dieser Quatsch ständig verbreitet?

@AuroraAlpha

Keine Ahnung. Bist du bei einer Bank oder hast du es mal versucht? Warum weißt du, dass es nicht geht? Einfach nur nein und Quatsch zu schreiben finde ich zu wenig. Da kann ich dir nicht glauben.

@Topolina13

§ 675p BGB - Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags

(1) Der Zahlungsdienstnutzer kann einen Zahlungsauftrag vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 nach dessen Zugang beim Zahlungsdienstleister des Zahlers nicht mehr widerrufen.

(2) Wurde der Zahlungsvorgang über einen Zahlungsauslösedienstleister, vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst, so kann der Zahler den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen, nachdem er dem Zahlungsauslösedienstleister die Zustimmung zur Auslösung des Zahlungsvorgangs oder dem Zahlungsempfänger die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs erteilt hat. Im Fall einer Lastschrift kann der Zahler den Zahlungsauftrag jedoch unbeschadet seiner Rechte gemäß § 675x bis zum Ende des Geschäftstags vor dem vereinbarten Fälligkeitstag widerrufen.

(3) Ist zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und seinem Zahlungsdienstleister ein bestimmter Termin für die Ausführung eines Zahlungsauftrags (§ 675n Abs. 2) vereinbart worden, kann der Zahlungsdienstnutzer den Zahlungsauftrag bis zum Ende des Geschäftstags vor dem vereinbarten Tag widerrufen.

(4) Nach den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Zeitpunkten kann der Zahlungsauftrag nur widerrufen werden, wenn der Zahlungsdienstnutzer und der jeweilige Zahlungsdienstleister dies vereinbart haben. In den Fällen des Absatzes 2 ist zudem die Zustimmung des Zahlungsempfängers zum Widerruf erforderlich. Der Zahlungsdienstleister darf mit dem Zahlungsdienstnutzer im Zahlungsdiensterahmenvertrag für die Bearbeitung eines solchen Widerrufs ein Entgelt vereinbaren.

(5) Der Teilnehmer an Zahlungsverkehrssystemen kann einen Auftrag zugunsten eines anderen Teilnehmers von dem in den Regeln des Systems bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr widerrufen.

@AuroraAlpha

Interessant. Dann ist das wohl so. Danke

Du kannst dann Anzeige gegen den Kontobesitzer stellen.

Das erst verschickt wird, wenn das Geld auf dem Konto ist, ist normal.

Allerdings sollte man bei den Kleinanzeigen nicht Kauf/Versand wählen sondern Abholung und Barzahlung

Aber der Kontobesitzer weiss ja nicht das sein Konto ausgenutzt wurde für kriminelle machenschaften

@DeinVoi

Woher weißt du das denn, dass es kriminelle Machenschaften sind ?

Vielleicht ist es das Konto des Freundes/Freundin oder der Eltern.... wer weiß das schon ?

Wenn du die Ware nach 14 Tagen noch nicht erhalten hast, kannst du dir überlegen, wie du weiter vorgehen willst

Habe mal gelesen das die Masche so ablösen

@DeinVoi

Tja, dann solltest du auch die Warnungen gelesen haben, die bei den Kleinanzeigen immer wieder aufploppen : Nicht mit Versandt und Vorkasse kaufen sondern immer nur Vorort und Barzahlung.

abläuft*

Bei Überweisungen kann man das Geld innerhalb von 6 Wochen wieder zurückholen (gegen Gebühr). Du solltest dies bei EBay melden. Um welchen Betrag geht es überhaupt?

650€

Hallo, das nenne ich eine hohe Summe, die man nicht so einfach abschreiben möchte. Gehe zur Bank, und sage, dass du das Geld zurückholen möchtest,wegen Betrug. Melde den Vorgang bei eBay. Sei das nächste mal vorsichtig, wenn Verkäufer und Kontoinhaber nicht identisch sind. Drücke dir die Daumen. LG

Rückbuchung geht nur bei erfolgter Abbuchung, nicht bei selbstgetätigter Überweisung.

Wenn die Ware tatsächlich nicht kommt, mach ne Anzeige bei der Polizei, melde es ebay und gib ne schlechte Bewertung. Im besten Fall bewahrst du so Leute vor weiteren Betrügereien. Dein Geld kannst du aber wohl vergessen.

Aber ich zeige ja dann irgendeine Person an weil ich es sozusagen an ein Geisterkonto überwiesen habe das Geld.

@DeinVoi

ja, Anzeige gegen unbekannt. Es kann ja durchaus sein, dass sich noch mehr Leute gemeldet haben, die auf dieses Konto überwiesen haben.

Es kann auch sein, dass es ein Dreiecksbetrug ist.

Der Kontoinhaber hat dem Betrüger einen Gegenstand in ähnlicher Wertigkeit verkauft und von dir das Geld erhalten. Der KI denkt, es ist alles ok und verschickt die Ware an den Betrüger.

Du gehst zur Polizei, bekommst ggf. dein Geld zurück und die andere Person steht ohne Bezahlung für die Geschickte Ware da.

@DeinVoi

Wer sowas macht, der ist selbst schuld. Ihm ist nicht zu helfen.