Ebay-Kleinanzeigen, Käufer will Geld zurück wegen Gebrauchsspuren?

9 Antworten

Du musst doch wissen, was in deiner Anzeige stand. Danach richtet sich, ob der Käufer dir bezüglich des Kaufs etwas anhaben kannst!

Ich weiß leider nicht mehr ob ich das mit dem Privatverkauf erwähnt habe. Bei meinen anderen Elktronik Anzeigen steht es drunter.

@LuemmelPx

WEnn Du kein UNternehmer bist, handelt es sich um einen Privatverkauf. Meines Wissens muss man das nicht extra hinschreiben, das ergibt sich aus der Sache selber?

es gibt solche Käufer.

Wichtig ist es eine Kopie der Anzeige und der Bilder abzuspeichern.

Sicher kann man die Rücknahme nicht ausschliessen, wenn man falsche Angaben gemacht hat oder westentliches unterschlagen hat.

Ich mache immer gute Fotos, und nicht nur vorteilhafte, sondern auch von den Fehlern ...

Im Zweifel bietet man aber trotzdem eine Rücknahme an .. auch privat möchte ich zufriedene Kunden haben. Aber wenn jemand mit unverschämten Forderungen kommt .. dann stelle ich mich stur .. die Wahrscheinlichkeit dass jemand zum Anwalt geht ist gleich Null, und das er beim Privatkauf eine Rücknahme durchsetzt noch geringer.

Leider bin ich mir unsicher ob ich wirklich vermerkt habe, dass es ein Privat Verkauf ist.. Bei meinen anderen Artikeln steht es dabei.

@LuemmelPx

ich würde die Rücknahme anbieten ohne Übernahme der Rücksendekosten ... hat man am wenisten Stress .. und oft stellt sich heraus, das der nur 10 Euro runterhandeln will.

Er sagt, das Produkt habe Gebrauchsspuren und ich hätte in meiner Anzeige behauptet, es sei unbenutzt.

Wie möchte der Käufer das beweisen, wenn in Deiner Anzeige stand :

dass das Produkt kaum benutzt wurde.

Ansonsten :

Ich habe Heute etwas über Ebay-Kleinanzeigen verkauft.

Heute ?? - heißt das der Käufer hat die Ware bei Dir abgeholt - bzw. ihr habt Euch getroffen und Du hast die Ware übergeben?

Ja wir haben uns draußen gertroffen, er hat das direkt in seinen Rucksack gepackt, mir das Geld gegeben und ist wieder gegangen. Von Zuhause aus, schrieb er mir, dass man wenn man sich die Ware im Licht ansieht, einseutige Gebrauchsspuren sieht und ich Betrüge und er sein Geld wieder möchte.

@LuemmelPx

Wenn persönlich übergeben, hätte der Käufer den Artikel begutachten und etwaige Mängel beanstanden können. Hier müsste das "Gekauft wie gesehen"-Prinzip greifen. Somit hat der Käufer den Zustand für sich akzeptiert bei der Übergabe.

Schau bitte nach was du genau in deine Artikelbeschreibung geschrieben hast. Unbenutzt oder kaum gebraucht?

@LuemmelPx

Ergo hat der Käufer - gekauft wie besehen, das er den gekauften Gegenstand hier nicht vor Bezahlung und Übernahme optisch geprüft hat ist alleine sein Problem.

Anders sähe es nur aus, wenn versteckte Mängel vorlägen.

Ergo lasse den Käufer jammern.

@LuemmelPx

dann gilt definitiv kein Rückgaberecht ...

Danke an alle die geantwortet haben!
Wie es genau drin stand, kann ich leider nicht mehr aufbringen, aber es stand definitiv nicht "unbenutzt" oder ähnliches dabei!

Nicht benutzt = keine Spuren
kaum benutzt = Spuren

Etwas zu verkaufen was man nicht hat, nennt man Betrug.

Klar kann er dir was "anhaben"

Und was könnte er mir "anhaben" ?

@LuemmelPx

Er beauftrag einen Anwalt und ggf. die Staatsanwaltschaft, die dich mit Kosten zusche..... .

Ich meine, ich hätte auch rein geschrieben, dass es sich um einen Privat Verkauf handelt und Garantie oder Rücknahme nicht gegeben wird ( Das mache ich eigentlich bei jeder Anzeige, kann aber ja mal passieren das man etwas vergisst).

Vergessen = nicht gut.
Und hier käme es auch darauf an es richtig zu formulieren was kaum einer weiß wie es heute richtig beschrieben werden sollte. Viele schreiben noch immer "Privatverkauf, keine Rücknahme, Garantie oder Gewährleistung", was jedoch falsch ist.

Heute heißt es: "Dieser Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Mängelhaftung (Gewährleistung)".

Kann er mir irgendwas "anhaben" ?

Hier haben wir einerseits deine Aussage dass du geschrieben hast "kaum benutzt", was eigentlich klar auf einen gebrauchten Artikel hindeutet.

Wenn der Käufer nun aber behauptet du hättest geschrieben "unbenutzt", reicht ein Blick in die Artikelbeschreibung was dort steht. Steht da seine Version, dann sieht es schlecht für dich aus da du einen Artikel als etwas verkauft hättest, welcher nicht der Tatsache entspricht. Steht da aber deine Version, dann kann der Käufer da wenig gegen machen je nachdem welche Art von Gebrauchsspuren den vorhanden sein sollen. Hier obliegt klar der Fehler beim Käufer weil er nicht richtig gelesen hat dass der Artikel gebraucht ist.

Bei einem Artikel der als "kaum benutzt" betitelt wird, sind unter Umständen mit Gebrauchsspuren zu rechnen, da dieser nicht Neu & unbenutzt ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Danke für die Antwort! Ich kann leider in der Beschreibung nicht mehr nachlesen, wie ich etwas formuliert habe oder ähnliches, da ich die Anzeige nach Verkauf gelöscht habe.

@LuemmelPx

Gelöscht ist immer schlecht ... voreiliges handeln.
Ich bewahre solche Nachrichten immer maximal 14 Tage auf bzw. Anzeigen, auch bei eBay falls der Käufer meint sich nochmal zu melden und etwas zu beanstanden.

Du könntest den Käufer bitten einmal einen Beweis der Artikelbeschreibung dir zukommen zu lassen, besser noch eBay Kleinanzeigen direkt anschreiben und darum bitten einmal die Artikelbeschreibung per Mail zukommen zu lassen.

Denn die können deine "gelöschte" Anzeige noch einsehen.

EDIT - Da du aber sagtest Ihr habt die Ware / Geld bar ausgetauscht, dann hat der Käufer Pech gehabt da er die Ware bei Übergabe hätte prüfen müssen. So hat er das gekauft wie gesehen und den Zustand akzeptiert.