Küchenmesser im Auto erlaubt?

6 Antworten

Natürlich kann bei Dir im Auto ein Küchenmesser liegen. Wenn es allerdings vorsätzlich als Waffe benutzt wird, fällt es unter das Waffengesetz. 

Du kaufst ja auch ein Messer im Laden und transportierst das nicht in einem abgeschlossenem Behältnis nach Hause. 

Berufsbedingt dürfen Köche etc. auch ihre Messer transportieren.

Wenn Du aber mit einem Küchenmesser rumfuchtelst und jemanden bedrohst, dann wird das Messer plötzlich zur Waffe. Auch wenn Du die passende Vorgeschichte hast, wird das harmlose Küchenmesser zur Waffe.

Ein Gesetz, was nicht eindeutig ausgelegt wird, was aber sinnvoll ist. 

Wenn es allerdings vorsätzlich als Waffe benutzt wird, fällt es unter das Waffengesetz.

Interessant - wie kommt man auf sowas? Ein Hammer, der als Waffe missbraucht wird bleibt trotzdem ein Hammer und fällt dann nicht unters Waffengesetz..

Wenn Du aber mit einem Küchenmesser rumfuchtelst und jemanden bedrohst, dann wird das Messer plötzlich zur Waffe.

...missbraucht..  -bleibt aber immer noch ein Werkzeug!

Also Werkzeuge (dazu gehören auch beispielsweise "sehr lange und grosse Messer" - auch Macheten genannt) sind und bleiben immer Werkzeuge - sie können höchsten als Waffe MISSBRAUCHT werden...

Was daran ist nicht verständlich im WaffG ausgedrückt? -DAs Waffengesetz behandelt halt nun mal auch Gegenstände, die keine Waffen sind (§42a) - Was per se Waffen sind, ist klar festgelegt oder wird nötigenfalls von der zuständigen Stelle dafür (BKA) geklärt, falls Unsicherheit herrscht..

Auf den Unsinn mit dem "auch wenn Du die passende Vorgeschichte hast, wird das harmlose Küchenmesser zur Waffe." gehe ich mal gar nicht ein, wir reden hier nicht von "Umgangsverbot mit Waffen", worunter ein Küchenmesser unter 12cm auch nicht fallen würde, weil es ja ein Werkzeug ist...

Solange die Klinge des Messers die Länge von 12cm Nicht überschreitet ja. Wenn die Klinge länger ist musst du es verschlossen Transportieren oder einen Polizisten finden der dir glaubt das du gerade in deinem Auto am Kochen bist.

exakt

Unter 12cm oder im verschlossenen (nicht nur geschlossenen) Handschuhfach kein Problem


Ganz egal ob Küchenmesser, Teppichmesser, Rettungsmesser oder Tauchermesser, wenn deren Klingen länger als 12 cm ist fällt es unters Waffengesetz wenn sie mitgeführt werden. 

Wenn also solch ein Messer im Auto einsatzbereit/griffbereit mitgeführt wird, macht man sich nach dem Waffengesetz strafbar.

Nicht alles so richtig..

Echtes Rettungsmesser auch? Das glaub ich (und das BKA mit seinem Feststellungsbescheid) nicht...

Kein Problem ist zum Beispiel das Rettungsmesser hier

https://german-knife-shop.com/product/eickhorn-rt1-tac-ll80-paratrooper-gravity-knife/

oder das

http://www.outdoor-onlineshop.de/artikel/Messer/Taschenmesser/E5276512.jpg

oder das

http://www.helpi.com/images/Messer/Rescuetool/RESCUE2.jpg

oder das

http://www.helpi.com/images/Safequip/SQ-RM-TR.jpg

und so weiter....

@Lestigter

Wie oben bereits geschrieben kommt es auf die Länge der Klinge an. ^^

@CansOTW

Wie oben bereits geschrieben kommt es auf die Länge der Klinge an. ^^

Bei Messern mit feststehender Klinge, aber nicht bei Klappmessern, die man mit einer Hand öffnen kann, also sogenannten Einhandmessern.

@PatrickLassan

Ja bei Messern mit einer einhändig feststellbarer Klinge, also allen Einhandmesser, gilt ebenfalls das Führungsverbot in der Öffentlichkeit. Dazu gehören also auch alle Klappmesser, die sich mit nur einer Hand öffnen lassen und eine Klingenarretierung aufweisen, ungeachtet der klingenläng.

@CansOTW

Das ist erneut und wiederholter Unsinn..

@CansOTW

Gilt nicht für Klapp- Fall-, Springmesser mit der speziell freigegebenen (und nur der!) Klingenform - BITTE mal den Bescheid vom BKA durchlesen, statt einfach was zu schreiben...

@Lestigter

Du solltest dir mal dringend das WaffG (Waffengesetz) durchlesen anstatt nem Bescheid vom BKA.

@Lestigter

Richtig du beziehst dich wiederholt NICHT auf das Waffengesetz und dieses ist im Zweifelsfall das was zu Grunde liegt wenn Messer mitgeführt werden die nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen.

Alles  klar danke

Warum sollte das nicht möglich sein ?

Messer sind in der Regel Arbeitsutensilien für Handwerker. Köche und andere Gewerke.

Ich glaube nicht, dass ein Mietkoch z.B. sein Messerset voraus zum nächsten Einsatzort schickt.

Oder der reisende Artist mit seinen Wurfmessern, der Vertreter einer Messermanufaktur, der Antiquitätenhändler mit seinen Dolchen und Schwertern usw.usw.

die messer müssen speziell transportiert werden. es gibt vorschriften dafür.

Das darf man alles schon transportieren, aber eben nicht griffbereit. Somit muss es in einem sicheren Behältniss mitgeführt werden, wenn die Klinge länger als 12 cm ist also zum Beispiel in einem abschließbaren Messer Koffer oder ähnlichem. 

Führt man es hingegen griffbereit mit, macht man sich nach dem Waffengesetz strafbar.

@CansOTW

Na gut. Nach diesen Argumenten gebe ich nich geschlagen. ;-) Muss ich meinem Angelumpel nur sagen, dass er sein Filetiermesser, welches garantiert über 12 Zentimeter Klingenlänge hat, speziell transportieren sollte.

@Remlak

Dein Angelkumpan soll sich mal in den Angelforen schlau machen -

Sein Filetiermesser kostet derzeit rund 300 Euro Strafe und Verlust des Messers bei einer Kontrolle auf dem Weg zum Angelplatz und auf dem Weg vom Angelplatz nach Hause...

Leute wie dein Freund sind schuld, dass immer weiter verschärft wird, weil wenn man nach Jahren da noch auf "das wusste ich  nicht" macht, dann gute Nacht!

Ich glaube nicht, dass ein Mietkoch z.B. sein Messerset voraus zum nächsten Einsatzort schickt.

Nur wenn er zu dumm ist, eine abschließbare Messertasche oder abschließbaren Messerkoffer anzuschaffen...

Und warum sollte ein Antiquitätenhändler vorsätzlich gegen geltende Gesetze verstossen - Der weis, dass er das nicht darf und würde sowas nie tun. Gilt auch für alle anderen, die professionell mit Messern zu tun haben - das unterscheidet die von den Halbwissenden hier...