Kündigungsfrist und mündliche Gehaltsvereinbarung?

8 Antworten

Grundsätzlich sind auch mündliche Absprachen bindend, denn Arbeitsverträge müssen nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Problematisch ist bei mündlichen Vereinbarungen allerdings die Nachweisbarkeit. Und häufig enthalten schriftliche Verträge auch eine Klausel, dass Nachträge, Änderungen usw. zwingend der Schriftform bedürfen. In dem Fall könnte es möglicherweise problematisch werden bzgl. der Lohnzahlungen. Allerdings sind die Abrechnungen und Zahlungen ja ein Beleg, dass es tatsächlich eine entsprechende Vereinbarung geben muss.

Wenn die "mehr oder weniger" 6 Monate Kündigungsfrist für beide Seiten gelten, hast du dich auch daran zu halten. Nur wenn für dich längere Fristen als für den AG gelten, wäre diese Klausel unwirksam.

Willst du früher raus, musst du mit deinem AG über einen Aufhebungsvertrag verhandeln.

Hallo,

grundsetzlich sind mündliche Absprachen wirksam. Nur ist halt der Nachweis schwieriger. Zumindest für das normale Gehalt hast du durch die Lohnabrechnungen ja einen relativ guten Nachweis darüber (außer dort sind z.B.: 3.000 € Gehalt und 500 € Prämie angegeben, dann wirds wohl schon wieder schwieriger). Die Nachweisbarkeit für das Weihnachtsgeld wird natürlich schwieriger.

Bei der Kündigungsfrist ist die Frage, ob diese vertraglich festgelegt auf Gegenseitigkeit beruht. Eine Kündigungsfrist darf für den Arbeitnehmer nur dann länger als gesetzlich festgelegt sein, wenn sie sich auch im gleichen Maße für den Arbeitgeber verlängert.

LG, Chris

Auch mündliche Absprachen gelten natürlich. Dies dürfte eher ein Beweisproblem sein. Wenn ich deine Ausführungen richtig verstehe wurde das erhöhte Gehalt bereits mehrfach gezahlt. Dies dürfte dann ja ein Indiz dafür sein, dass die Vereinbarung tatsächlich getroffen wurde. Ansonsten wäre es spannend, mit welcher Argumentation der Arbeitgeber begründen will, dass ein erhöhtes Gehalt gezahlt wurde. Der Arbeitgeber wird sicherlich ins Feld führen, dass Änderungen des Arbeitsvertrages der Schriftform bedürfen. Grundsätzlich könntest du gute Chancen haben, erfolgen die Zahlung nicht freiwillig, einen entsprechenden Anspruch durchzusetzen.

Bei der Kündigungsfrist kommt es darauf an, ob diese ausdrücklich für beide Seiten vereinbart ist. Die gesetzliche Grundkonstruktion ist die, dass die verlängerte Kündigungsfrist nur für den Arbeitgeber gilt. Hiervon kann jedoch in dem Arbeitsvertrag auch abgewichen werden. In der Regel hat ein Arbeitgeber jedoch kein Interesse ein Mitarbeiter zu halten, der nicht gehalten werden möchte. Sollte eine verlängerte Kündigungsfrist auch für dich Anwendung haben, würde ich ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber empfehlen.

Schriftlich ist natürlich besser. Da aber durch die Gehaltsabrechnungen nachweisbar ist, dass sehr wohl so eine mündliche Vereinbarung gab, sehe ich gute Chancen. Nur beim Weihnachtsgeld hat du natürlich keinen Nachweis.

Was nun die Kündigungsfristen angeht, so gilt §622 Absatz 1 BGB: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Davon darf nur durch Tarifvertrag abgewichen werden, aber eben nicht durch einzelvertragliche Vereinbarung.

DarthMario72  16.11.2016, 11:24

Davon darf nur durch Tarifvertrag abgewichen werden, aber eben nicht durch einzelvertragliche Vereinbarung.

Wie kommst du denn darauf? Das ist falsch! Längere Kündigungsfristen können selbstverständlich vereinbart werden, wenn sie von beiden Seiten zu beachten sind. Denn sie kommen dem Bestandsschutzinteresse des AN entgegen. Dies wird durch § 622 Abs. 5 S. 3 BGB untermauert. 

Ja, mündliche Zusagen sind genau so bindend, zumal du ja schon das höhere Gehalt bezogen hast. Da hätte der AG vor Gericht wohl schlechte Karten.

DarthMario72  16.11.2016, 11:05

Ja, mündliche Zusagen sind genau so bindend

Grundsätzlich ja, außer der Vertrag schreibt für Änderungen die Schriftform vor.