Arbeitgeber führt VWL nicht ab

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Wenn vereinbart wurde dass Ihr ehemaliger Arbeitgeber VWL-Leistungen zahlt, dann muss er sich auch daran halten.

Generell beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist, gemäß §195 BGB, 3 Jahre. Die Verjährungsfrist kann per Ausschlussfrist bis auf 3 Monate verkürzt werden. Prüfen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. einem anwendbaren Tarifvertrag ob eine solche Ausschlussfrist vereinbart wurde.

Sind die Ansprüche nicht verjährt, können Sie die nicht gezahlten VWL-Leistungen (mit Zinsen) vor dem zuständigen Arbeitsgericht einklagen. Ich empfehle Ihnen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Falls Sie Gewerkschaftsmitglied sind, können Sie sich auch bei der Gewerkschaft arbeitsrechtlich beraten lassen.

Peter Kleinsorge

Hallo, es reicht nicht sich nur die fehlenden Beiträge nachzahlen zu lassen! Vergleich bei der Versicherung einholen wie der Vertrag heute steht, und wie er stünde wenn die Beiträge bezahlt worden wären. Zins und Zinseszins! Mein Vertrag lieft 18 Jahre, durch nichtzahlung des AG wurde er Beitragsfrei gestellt. Er wird auch für Abschlussprovision und Anwaltskosten aufkommen. Betrug heißt Vorsatz. Wenn der AG mit seinem Büro überfordert ist, fällt das weg. LG Mario

In einem Anschreiben den Arbeitgeber mit Fristsetzung (14 Tage reicht) auffordern, die noch ausstehenden Beträge zu begleichen. In diesem Schreiben rechtliche Schritte androhen und nach Verstreichen der Frist zum Anwalt gehen.

Viele Grüße

Bei der Bausparkasse nachfragen. Wenn die Vermutungen zutreffen, ggf. Anzeige wegen Betrugs.

Dein AG hat ist einen vertrag eingegangen.Da er Vertragsbruch begeht/begangen hat, würd eich sagen, geh zum Anwalt und klag das Geld ein. So seh ich das.