Kündigung CleverFit ungültig, Muss ich bezahlen?

4 Antworten

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Als ich telefonisch bei cleverfit nachfragte, meinten diese nur die
Kündigung war nicht gültig da ich keine Meldebescheinigung mit schickte.

War das die Bedingung, damit eine außerordentliche Kündigung anerkannt wird? Wurde die Bescheinigung nachgereicht? Wie sieht die normale Kündigungsfrist aus?

Außerdem soll ich 100€ für eine Adressenermittlung bezahlen.

Frei erfundener Blödsinn, nicht durchsetzbar.

Meiner Meinung genügt sogar, dass du die Adresse im Kündigungsbrief genannt hast.

Meine Frage habe ich Chancen da raus zu kommen bzw. Sich auf einen
Vergleich zu einigen, da ja von beiden Seiten Fehler gemacht wurde?

Wenn du keinerlei Briefe bekommen hast, ist dir sicher auch noch keine fristlose Kündigung zugegangen. In Verzug befindest du dich damit auch nicht.

Ich würde daher maximal die Monatsbeiträge bis zum Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung (März 2015 + Kündigungsfrist) als durchsetzbar ansehen.

Inkassogebühren und sonstiger Unfug können gestrichen werden

Melanie89 
Fragesteller
 02.08.2016, 12:02

Ja die Meldebescheinigung war notwendig um außerordentlich zu kündigen und wurde sofort nachgereicht nachdem ich dies erfahren habe. 

franneck1989  02.08.2016, 12:08
@Melanie89

OK. Zustellnachweis für die Kündigung hast du auch? (eventuell würde es auch reichen, wenn in einer Antwort des Anbieters diese Kündigung erwähnt wurde)

Dann würde ich dem ganzen vollumfänglich widersprechen.

Melanie89 
Fragesteller
 02.08.2016, 12:27
@franneck1989

Ja habe ich alles zum Glück noch. Wiederspruch wurde eingelegt aber wurde nicht drauf eingegangen 

Ein Umzug berechtigt nicht zur Kündigung eines Fitnessvertrags, es sei denn das Fitnessstudio räumt dir dies in seinen AGB ein!

Bliebe nur die ordentliche Kündigung zur Hauptfälligkeit (3-Monate Frist).

Der Absender einer Kündigung muss den Erhalt dieser beim Empänger belegen können!

Die Inkassoforderung ist m.M.n. aber haltlos.

Allenfalls deine Monatsbeiträge wären weiter zu entrichten, ggf. Verzugszinsen, da ich davon ausgehe, dass die Fälligkeit der Monatsbeiträge kalendarisch eindeutig vereinbart war.

Melanie89 
Fragesteller
 02.08.2016, 12:28

Ja in den AGB's steht dass man bei Umzug außerordentlich kündigen kann. Leider habe ich die Meldebescheinigung nicht beigelegt. Aber wurde sofort nachgereicht 

Melanie89 
Fragesteller
 02.08.2016, 12:59
@kevin1905

Ja alles per Einschreiben mit Unterschrift versandt

kevin1905  02.08.2016, 16:03
@Melanie89

Und die Belege dazu hast du noch. Einlieferungsbelege, ggf. auch den Ausdruck von der Post über die Sendungsverfolgung?

Dann bist du, wenn keine Fristen versäumt wurden (§ 309, Nr. 9 BGB) eigentlich auf der sicheren Seite.

Melanie89 
Fragesteller
 02.08.2016, 17:20
@kevin1905

Ja alles noch da 

Ausgehend von den übrigen Antworten:

Ich würde hier zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten wegen Verdacht des Betruges.

Insbesondere die absurd übertriebenen 100€ Adressermittlung, obwohl sie die neue Adresse hatten (stand ja im zweiten Kündigungsbrief) deutet darauf hin, dass die hier absichtlich Unfug treiben wollen. Dass man vermutet, dass die vor allem auch diese 100€ frei erfunden haben, dass es nie solch horrende Kosten für Adressermittlungen gab. Ein Meldeamt verlangt auch im Regelfall nur maximal 10-11€..

Auch ruhig sagen, dass man das schon merkwürdig findet, dass angeblich der erste Kündigungsbrief nicht ankam und dass alles darauf hindeutet, dass die einfach nur dreist lügen um Geld zu schröpfen. So oft kommen normale Briefe mit der Post nun auch nicht weg.

Dem Inkasso würde ich dann folgendes schreiben: "Abschließend erteile ich Ihnen eine überdeutliche Warnung. Ich habe soeben Strafanzeige bei der Polizei erstattet wegen verdacht des Betruges durch ihre Mandantin. Wenn Sie mich weiterhin belästigen, werde ich die Strafanzeige erweitern und die Mitarbeiter ihres Inkassobüros wegen Verdacht der Beihilfe zum Betrug und der Nötigung ebenfalls anzeigen. Auch werde ich beim Aufsichtsgericht Beschwerde einlegen. Sie sind verpflichtet, den fall an ihre Mandantin zurückzugeben, da ich es ausdrücklich auf einen Gerichtsprozess anlege. Ihre Mandantin wird via Anwalt Klage einreichen müssen. Einem Mahnbescheid werde ich jedenfalls widersprechen, diesen können sie sich sparen."

Und dann abwarten. Da kommen ggf. noch eins zwei Bettelbriefe, aber danach sollte Schluss sein.

Vor Gericht (sollte es je dazu kommen) hat man hinsichtlich des ersten Kündigungsbriefes keinen Beweis. Aber dass man diesen abgeschickt hat, kann man ja mit dem Zeitpunkt des Umzuges erklären. Dass man sich damals schon um alles gekümmert hatte und man den zweiten Brief dann per Einschreiben verschickt hatte, damit man einen Nachweis hatte. Dass man bezweifelt, dass so oft Briefe verloren gehen. Dass der Anbieter, wie man an den übrigen frei erfundenem Blödsinn sieht, wohl ausdrücklich darauf aus ist, in betrügerischer Art und Weise Geld zu erpressen. Eigentlich müsste man also sogar die zu viel eingezogenen Beiträge nach der ersten Kündigung, die sicher ankam und dann weggeworfen wurde, zurück fordern.

Ggf., sollte wirklich Klage eingereicht werden, einen eigenen Anwalt hinzu ziehen. Glaube aber nicht, dass die so weit gehen. Wenn das ein Anwalt sieht und 100e für Adressermittlung, der wird mit dem Kopf schütteln und sagen "Sorry, aber so blöd, darauf eine Klageschrift zu verfassen, bin ich auch nicht."

Wurde die zweite Kündigung fristgerecht/ mit Beachtung der 3 monatigen Kündigungsfrist eingereicht?

Dann ist das total egal. Die Kündigung wäre rechtens.

Im Vertrag mit Cleverfit bis du dazu verpflichtet, wichtige Änderungen, dazu zählt auch die Adressänderung, dort anzumelden. Das geschieht nicht so nebenbei mit der Kündigung. Es zählt bis zur Änderung die Adresse, die bei Abschluss des Vertrags festgehalten wurde.

Ob die 100€ angemessen sind, oder nicht kann ich nicht beurteilen.

Falls die zweite Kündigung nicht fristgerecht war: Zahle den Betrag, oder nimm dir einen Anwalt.