Inkasso ohne Mahnung trotz vorliegender Bankverbindung?
Im Oktober 2016 sind wir umgezogen, einige Monate später haben wir unser Fitness Studio im alten Wohnort per Post gekündigt.
Man teilte uns (ebenfalls per Brief an die neue Adresse) mit, dass aufgrund der zumutbaren Entfernung zwischen Wohnort und Fitness Studio, die Kündigung erst zu Ende Januar diesen Jahres gültig wird.
Zu Ende September habe ich mein Bankkonto gewechselt und leider ausgerechnet das Fitness Studio vergessen zu informieren, sodass der Lastschriftauftrag im Oktober fehlschlug.
Im November 2017 wurde ich angerufen, man teilte mir mit wenn ich nicht die neue Bankverbindung mitteilen würde, würde man ein Inkasso Unternehmen beauftragen, da man die neue Adresse ebenfalls nicht vorliegen habe.
Ich rief sofort zurück, gab die neue Bankverbindung durch und teilte nochmal die Adresse mit. Ich verwies auch darauf, dass wir ja die Kündigungsbestätigung an die neue Adresse bekommen hatten - die Adresse also vorlag.
Im November erfolgte keine Abbuchung. Auch Anfang Dezember nicht. Ich rief daraufhin das Fitness Studio an, man teilte mir mit, alles sei ok.
Anfang Januar wurde nun ein Betrag abgebucht, der 4 Monatsbeiträgen entsprach (Oktober - Januar).
Auf die Nachfrage beim Fitness Studio sagte man mir, der im Januar abgebucht Betrag wären die Beiträge für Dezember und Januar +eine Stornogebühr. Damit stehen die Beträge von Oktober und November noch aus...
Heute habe ich einen Inkasso Bescheid im Briefkasten. Es erfolgte keine Mahnung, keine Rechnung, kein Hinweis - und die Bankverbindung zum Einzug lag vor. Ist das rechtens?
4 Antworten
Eine Mahnung ist nicht nötig, wenn der Rechnungsbetrag zu einem bestimmten Betrag fällig wird, so zum Beispiel ein Vertrag mit regelmäßigen Abbuchungen.
Schicke eine Kopie des Kontoasuzuges (übrige Zahlungen geschwärzt), an das Inassounternehmen zum Beleg der Zahlung und erklärst darin die Unrechtmäßigkeit der Forderung, und gleivchzeitig an das Fitnesstudio (SCHRIFTLICH! Für Telfonate hast du keine BEWEISE! So was macht man immer schriftlich, Leute!) mit der Bitte um Klärung, warum das Inkasso-Unternehmen trotz Zahlung eingeschaltet wurde.
Ob und was da jetzt "rechtens" ist, ist erst mal völlig egal. Außer, dass du gezahlt hast, und der Vorgang AN SICH nicht in Ordnung ist.
Heute habe ich einen Inkasso Bescheid im Briefkasten.
Inkassobüros sind keine Behörden. Sie dürfen keine Bescheide versenden. Du hast nur einen Brief bekommen.
Ist das rechtens?
Es gibt hier mehrere relevante Aspekte.
- Das Mitteilen der Bankverbindung reicht nicht aus, du musst schon ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen damit das Konto belastet werden darf.
- Das scheint aber passiert zu sein, denn es wurde ja irgendwann doch etwas vom neuen Konto abgebucht
- Für den Zeitraum in dem ein gültiges SEPA-Mandat besteht jedoch keine Abbuchung erfolgt kannst du nicht in Verzug sein, im Gegenteil der Gläubiger wäre im Annahmeverzug
- Wenn im Vertrag die Fälligkeit der Beiträge kalendarisch eindeutig bestimmt war bedarf es keiner Mahnung um dich in Verzug zu setzen
- Dir wurde keine Forderungsaufstellung nach § 367 Abs. 1 BGB geschickt daher ist die Aussage bezüglich der Verrechnung Schwachsinn, denn irgendwelche Zusatzgebühren sind dir dem Grunde und der Höhe nach nicht bekannt.
- Ein Umzug begründet, wenn nicht in den AGB des Studios anderweitig eingeräumt, grundsätzlich KEIN Sonderkündigungsrecht, egal wie weit man wegzieht.
Vorgehensweise:
- Brief per Einwurfeinschreiben oder Fax ans Inkassobüro mit einem Widerspruch gegen die Forderung und Anforderung der Gläubigervollmacht, sowie einer detailierten Forderungsaufstellung nach § 367 Abs. 1 BGB. Untersage auch die Datenweitergabe an die Schufa und Co. vor gerichtlicher Klärung.
- Brief per Einwurfeinschreiben oder Fax ans Fitnessstudio, dass du keinerlei gesonderte Rechnung über zusätzliche Gebühren bekommen hast und du daher entgegen den Bestimmungen von § 367 Abs. 1 BGB sämtliche Abbuchungen nur auf die Hauptforderung verrechnet wissen willst. Wenn man damit nicht einverstanden ist, so hat man dir die Forderung zurück zu überweisen.
Geh wie von @kevin empfohlen vor und überweise die unstrittige Hauptforderung (ohne inkassogebühren) zweckgebunden (nur Hauptforderung ) auf das konto des Fitnessladens
Liste sicherheitshalber mal die einzelnen Positionen (Gebühren) auf die das Inkassobüro will
laut Auskunft Fitnessstudio
Diese Auskunft hast Du nur telefonisch bzw mündlich erhalten ?!
ok , dann liegt eindeutig der "Fehler"bei dem Fitnessstudio und Du hast keine Verzugskosten (inkassogebühren) zu zahlen. Die hätten ja den fehlenden Rest ebenfalls abbuchen können
Kann auch durchaus sein das es ein absichtlicher Fehler gewesen ist da Du als Kunde nicht mehr relevant bist ;)
Du gehst einfach her und überweist den Rest zweckgebunden ( Restzahlung nur Stornogebühr/Servicegebühr)
Die Inkassogebühren sind meiner Meinung nach keinesfalls zu zahlen
Nicht anrufen sondern die Forderung anschließend schriftlich zurückweisen. Am Besten nochmal hier posten wenn das Inkassobüro wieder schreibt . In der Branche wird oft auf Unekenntnis gehofft
da ist wohl was schief gelaufen. du kannst ja die zahlung der offenen beträge nachweisen also wende dich ans studio damit die ihr inkasso zurückpfeifen und gut ist es.
Hallo EXInkassoMA,
der Betrag entsprach genau 4 Monatsbeiträgen (4x19,90EUR), ist aber, laut Auskunft Fitnessstudio 2x Monatsbeitrag 19,90EUR + Stornogebühr 10 EUR+ Servicegebühr (alle 6 Monate fällig) von 29,80 EUR