Inkasso ohne Mahnung trotz vorliegender Bankverbindung?

4 Antworten

Eine Mahnung ist nicht nötig, wenn der Rechnungsbetrag zu einem bestimmten Betrag fällig wird, so zum Beispiel ein Vertrag mit regelmäßigen Abbuchungen.

Schicke eine Kopie des Kontoasuzuges (übrige Zahlungen geschwärzt), an das Inassounternehmen zum Beleg der Zahlung und erklärst darin die Unrechtmäßigkeit der Forderung, und gleivchzeitig an das Fitnesstudio (SCHRIFTLICH! Für Telfonate hast du keine BEWEISE! So was macht man immer schriftlich, Leute!) mit der Bitte um Klärung, warum das Inkasso-Unternehmen trotz Zahlung eingeschaltet wurde.

Ob und was da jetzt "rechtens" ist, ist erst mal völlig egal. Außer, dass du gezahlt hast, und der Vorgang AN SICH nicht in Ordnung ist.

Heute habe ich einen Inkasso Bescheid im Briefkasten.

Inkassobüros sind keine Behörden. Sie dürfen keine Bescheide versenden. Du hast nur einen Brief bekommen.

Ist das rechtens?

Es gibt hier mehrere relevante Aspekte.

  1. Das Mitteilen der Bankverbindung reicht nicht aus, du musst schon ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen damit das Konto belastet werden darf.
  2. Das scheint aber passiert zu sein, denn es wurde ja irgendwann doch etwas vom neuen Konto abgebucht
  3. Für den Zeitraum in dem ein gültiges SEPA-Mandat besteht jedoch keine Abbuchung erfolgt kannst du nicht in Verzug sein, im Gegenteil der Gläubiger wäre im Annahmeverzug
  4. Wenn im Vertrag die Fälligkeit der Beiträge kalendarisch eindeutig bestimmt war bedarf es keiner Mahnung um dich in Verzug zu setzen
  5. Dir wurde keine Forderungsaufstellung nach § 367 Abs. 1 BGB geschickt daher ist die Aussage bezüglich der Verrechnung Schwachsinn, denn irgendwelche Zusatzgebühren sind dir dem Grunde und der Höhe nach nicht bekannt.
  6. Ein Umzug begründet, wenn nicht in den AGB des Studios anderweitig eingeräumt, grundsätzlich KEIN Sonderkündigungsrecht, egal wie weit man wegzieht.

Vorgehensweise:

  • Brief per Einwurfeinschreiben oder Fax ans Inkassobüro mit einem Widerspruch gegen die Forderung und Anforderung der Gläubigervollmacht, sowie einer detailierten Forderungsaufstellung nach § 367 Abs. 1 BGB. Untersage auch die Datenweitergabe an die Schufa und Co. vor gerichtlicher Klärung.
  • Brief per Einwurfeinschreiben oder Fax ans Fitnessstudio, dass du keinerlei gesonderte Rechnung über zusätzliche Gebühren bekommen hast und du daher entgegen den Bestimmungen von § 367 Abs. 1 BGB sämtliche Abbuchungen nur auf die Hauptforderung verrechnet wissen willst. Wenn man damit nicht einverstanden ist, so hat man dir die Forderung zurück zu überweisen.

Geh wie von @kevin empfohlen vor und überweise die unstrittige Hauptforderung (ohne inkassogebühren) zweckgebunden (nur Hauptforderung ) auf das konto des Fitnessladens

Liste sicherheitshalber mal die einzelnen Positionen (Gebühren) auf die das Inkassobüro will

Hallo EXInkassoMA,

der Betrag entsprach genau 4 Monatsbeiträgen (4x19,90EUR), ist aber, laut Auskunft Fitnessstudio 2x Monatsbeitrag 19,90EUR + Stornogebühr 10 EUR+ Servicegebühr (alle 6 Monate fällig) von 29,80 EUR

@SScherf
laut Auskunft Fitnessstudio

Diese Auskunft hast Du nur telefonisch bzw mündlich erhalten ?!

ok , dann liegt eindeutig der "Fehler"bei dem Fitnessstudio und Du hast keine Verzugskosten (inkassogebühren) zu zahlen. Die hätten ja den fehlenden Rest ebenfalls abbuchen können

Kann auch durchaus sein das es ein absichtlicher Fehler gewesen ist da Du als Kunde nicht mehr relevant bist ;)

Du gehst einfach her und überweist den Rest zweckgebunden ( Restzahlung nur Stornogebühr/Servicegebühr)

Die Inkassogebühren sind meiner Meinung nach keinesfalls zu zahlen

Nicht anrufen sondern die Forderung anschließend schriftlich zurückweisen. Am Besten nochmal hier posten wenn das Inkassobüro wieder schreibt . In der Branche wird oft auf Unekenntnis gehofft

da ist wohl was schief gelaufen. du kannst ja die zahlung der offenen beträge nachweisen also wende dich ans studio damit die ihr inkasso zurückpfeifen und gut ist es.