Trotz Kündigung, zu viel gezahlte Beiträge zurück fordern auch wenn ich keine Bestätigung der Kündigung habe?

4 Antworten

Du kannst die gesamt Zeit zurückfordern. Gehe mit Deinen Unterlagen zum Anwalt, der setzt das für Dich durch.

Selbstverständlich kannst du die zu viel gezahlten Beträge zurück fordern.

Der Anbieter kann nicht verlagen dass sein Kunde (Aufgrund eines nicht vom Kunden verschuldetem Bearbeitungsfehler)  für eine bereits gekündigte und ab Kündigungsdatum nicht mehr genutzte Leistung weiter zahlt.


[Nun weiss ich nicht wie die AGBS und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen des Anbieters aussehen. .......Hast du die gekündigte Leistung nach dem eigentlichen Kündigungsdatum im vollen Umfang weiter genutzt, könnte genau das der Knackpunkt an der Sache sein. Hier solltest du dich an die AGBS und Vereinbarungen des Anbieters halten...... lese dir bitte unbedingt genau durch, was dort geregelt ist.]

Gibt es keine Vertragliche Regelung, zu dem thema, dann hast du ein Anrecht auf die gesamte zu viel gezahlte Summe.

Auch wenn wir erst jetzt festgestellt haben, dass es zu viel war? Oder gibt es da irgendeine Frist in der man das merken und sein Geld zurückfordern muss?

Wir haben die Leistung definitiv nicht genutzt weil es sofort nach Ablauf der zwei Monate wieder gesperrt war.

@Maria2409

So weit ich weiss gibt es keine festgeschriebenen Fristen in denen du zu viel gezahlte Beträge zurück fordern musst. (Ich glaube das verjährt irgendwann, aber nicht so schnell)

Du solltest bei deinem Anbieter auf vollständige Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge bestehen. Sollte der sich quer stellen, unbedingt nen Anwalt einschalten.

Meiner Ansicht nach könnt ihr den kompletten zu viel gezahlten Betrag zurück fordern. Das Unternehmen hat eure Kündigung erhalten und den Eingang schriftlich bestätigt. Wenn der Eingang der Kündigung fristgerecht war, um die 2-monatige Testphase zu beenden, dann kann das Unternehmen nicht die Schuld auf euch abschieben.

Legt Widerspruch ein und fordert den kompletten zu viel bezahlten Betrag zurück. Falls sie sich nicht darauf einlassen, würde ich euch empfehlen zu einem Anwalt zu gehen.

Ich verstehe nicht ganz, was die zuviel geleisteten Beiträge mit der Kündigung zu tun haben.

Wie dem auch sei: Wenn ihr zuviel gezahlt habt, könnt ihr das selbstverständlich zurück fordern.

Am besten aufhören zu telefonieren und lieber per Einschreiben die Beiträge mit Fristsetzung (14 Tage) zurück fordern. Rechtliche Grundlage dazu ist der §812 BGB


Es wurden 16€ im Monat zu viel abgebucht weil die Kündigung für eine Zusatzleistung nicht richtig bearbeitet wurde. 

@Maria2409

Euch wurde die Kündigung bestätigt, damit seit ihr auf der sicheren Seite