keine Kündigungsbestätigung von Vodafone erhalten.

5 Antworten

Wenn Du ende März eine Kündigung einreichst - läuft Dein Vertrag ja mindestens bis ...

...mitte / ende April ? .... je nach Auszugstermin ?

... ergo dürfen sie, da RÜCKWIRKEND gebucht wird - natürlich noch Anfang Mai abbuchen...

Anfang Juni hingegen ist die Frage zu wann ist die Kündigung verbindlich ( noch immer die Frage zu wann ist Umzug?)

Im Regelfall wirst Du zahlen müssen, und sie erstatten ggfs. nach einigen Wochen eine Überzahlung - das aber natürlich auch nur für einige Wochen der überschneidung.

Die Frage ist also - wann und "zu wann" traf die Kündigung bei denen ein - und war es "fristgerecht" - mir ist klar, das sie - bei Umzug - sofern sie den Vertrag dann nicht erfüllen können, Dir ein Sonderkündigungsrecht einräumen müssen, aber auch dann gilt es gewisse fristen zu wahren.

Am 30. März ne Kündigung in nem Shop abgeben und am 31.ten ausziehen - ist nicht fristgerecht.

LG

Im Januar bin ich umgezogen, am 30 März deswegen gekündigt, weil ich mir erst mal einen anderen Anbieter gesucht habe und andere Papierdinge zu erledigen hatte. das schreiben ist bei denen am gleichen tag eingetroffen, darüber habe ich ja eine Bestätigung.

@jackyich90

Ende Maerz plus 3 Monate Kuendigungsfrist zum Monatsende = 30. Juni. Bis dahin laeuft der Vertrag also mindestens.

@jackyich90

im Januar umgezogen und ende März gekündigt ? dann kannst Du von Glück reden, wenn sie die Kündigung zum 30.6. akzeptieren...

Schreibe ein Einschreiben mit Rückschein an Vodafone und erkläre denen den Sachverhalt so wie oben beschrieben. Setze eine Frist von 14 Tagen, in denen du eine Bestätigung deiner Kündigung und auch auf den Verzicht der Mahnforderung bestätigen. Hast du kein Rechstschutz, wende dich an die Verbraucherzentrale.

Weiß jetzt aber nicht, ob es da eine Kündigungsfrist gibt in deinem speziellen Fall. Dann hätten sie Recht mit ihrer Forderung. Das sollen sie dir dann eben in einem Antwortschreiben erläutern.

Wenn du im März kündigst erhält du im April die Rechnung für den März. Zahl das lieber denn die Kosten (Bearbeitungsgebühr) werden immer mehr.

Das Sonderkuendigungsrecht bei Umzug an einen vom Anbieter nicht oder nicht ausreichend versorgten neuen Wohnort beginnt erst mit der Wohnsitznahme am neuen Wohnort. Ab dann betraegt die Kuendigungsfrist 3 Monate zum Monatsende. Der Umzug an einen nicht oder nicht ausreichend versorgten Wohnort muss nachgewiesen werden (i.d.R. durch eine behoerdliche Meldebestaetigung).

Der 30. Maerz war ein Sonntag. Deine Kuendigung kann also fruehestens am 31. Maerz beim Anbieter zugehen koennen. Das waere gerade noch rechtzeitig fuer eine Kuendigung zum 30. Juni gewesen. Fuer die Monate April, Mai und Juni musst du also auf jeden Fall noch zahlen.

Da du die Abbuchung unberechtigt zurueck gewiesen hast, kommen jetzt auch noch die Kosten fuer die Ruecklastschrift sowie die Mahngebuehren dazu.

unter Absatz 8 mal lesen: http://dejure.org/gesetze/TKG/46.html hau das denen um die Ohren.

Erst einmal selbst richtig lesen! Da steht naemlich auch, dass die Kuendigungsfrist in diesem Fall 3 Monate betraegt. Wenn die Kuendigung noch im Maerz zuging, beendet sie das Vertragsverhaeltnis fruehestens am 30.6.

Danke

@jackyich90

@DerCam, ist richtig mit den 3 Monaten, steht ja auch drinn. Was mich verwundert, dass da nix schriftliches kommt! Wenn man diese Kerle nochmals da drann erinnert, vielleicht kommt dann eine Bestätigung.

@peterobm

Da muss ueberhaupt nichts bestaetigt werden. Es ist Sache des Kuendigenden, im Streitfall den Nachweis fuer den Zugang sowie die Rechtmaessigkeit seiner Kuendigung zu erbringen.

Vermutlich wird hier geprueft, ob die fuer den ehemaligen Wohnort vereinbarte Leistung am neuen Wohnort wirklich nicht erbracht werden kann. Ob danach eine Kuendigungsbestaetigung erfolgt oder nicht, ist im Grunde voellig schnuppe. Vermut;lich wird aber eine kommen.