Sportverein rückwirkend kündigen wegen Umzug (>800km)?
Folgendes Problem. Bin vor knapp 2 Jahren in eine andere Stadt gezogen (<800km Entfernt). Seit dem läuft mein Sportveinsbeitrag immer noch weiter. Habe damals eine Kündigung hingesendet (allerdings nicht per Einschreiben). Es kam nie etwas zurück und die Beiträge wurden munter weiter eingezogen bis heute. Habe dort auch schon mal angerufen, Aussagen die haben nix erhalten. Und ich müsste die Kündigung bei denen von jemanden bestätigen lassen.
Laut deren Seite von denen steht dort eine Kündigungsfrist immer zum Quartalsende: "Die Kündigung ist immer zum Quartalsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 15. des letzten Monats des jeweiligen Quartals bei sportspaß eingegangen sein, d. h. spätestens am 15. März, 15. Juni, 15. Sept. und 15. Dezember. Bitte unbedingt beachten: Jede Kündigung wird innerhalb von 10 Tagen schriftlich bestätigt!"
Werde jetzt nochmal eine Kündigung hin senden mit Einschreiben. Meine Frage kann ich rückwirkend den Mitgliedsbeitrag von den knapp 2 Jahren zurückfordern? Kann ich zum 31.März noch kündigen (Sonderkündigung oder sowas) obwohl der 15.März schon verstrichen ist?
Vielen Dank im schön mal für die Hilfe.
Lieben Gruß, Claudia
5 Antworten
Du kannst die Beiträge der Vergangenheit nicht zurück bekommen. Auch eine Kündigung aus wichtigem Grund kommt nicht in frage, da du ja schon vor 2 Jahren weg gezogen bist. Dir bleibt nur die fristgerechte Kündigung.
Hallo.
Nein eine Rückwirkende Kündigung geht nicht.
Du musst eine fristgemäße Kündigung schicken, per Einschreiben per Einwurf oder Rückschein.
Bley 1914
Meine Frage kann ich rückwirkend den Mitgliedsbeitrag von den knapp 2 Jahren zurückfordern?
Nur, wenn Du die damalige Kündigung nachweisen kannst. Da Du dieser aber nicht per Einschreiben versendet hast, ist das nicht möglich.
Letztendlich hättest Du ja auch vor knapp 2 Jahren reagieren können, als der erste Beitrag nach der Kündigung eingezogen wurde.
Warum hast Du 2 Jahre gewartet?
Kündige einfach nochmals fristgemäß.
Zurückfordern wird nicht klappen.
Und ob eine Härtefallkündigung wegen Umzug geht, weiß ich nicht. Zumal du ja schon vor zwei Jahren umgezogen bist.
Kannst natürlich eine schreiben mit dem Zusatz ersatzweise bis zum nächsten regulären Kündigungszeitraum.
Wie willst du denn beweisen, dass du damals fristgerecht gekündigt hast?Du kannst jetzt wirksam zum 30.6.2017 kündigen. Gleichzeitig widerrufst du den Abbuchungsauftrag