Zurückbuchung beim Verein (Kündigung beim Verein)

3 Antworten

Du zahlst normalerweise in einem Verein die Mitgliedschaft, d.h. ob Du dann überhaupt aktiv etwas machst, ist den meisten Vereinen (leider) fast immer egal. Schaue mal in den Mitgliedsvertrag, da steht auch genau drin, ab wann die Kündigung aktiv ist.

Du hättest gleich nach Deiner aktiven Phase kündigen müssen, zuviel gezahlte Beiträge kannst Du normalerweise nicht mehr zurückholen, sorry :(

Ich habe es so gemacht wie oben geschrieben. Bin zur Bank hin. Habe gesagt, dass sie das Geld zurückholen sollen und habe einen Brief mit der ausführlichen Kündigung und einer Einzugsermächtigung an den Verein geschickt. Dieser hat alles so angenommen wie ich es verlangte und das Ding ist gegessen.

Hoffe das hilft jemandem weiter :)

Warum soll das auch nicht klappen?

Laut Satzung hättest Du vermutlich bis zum Jahresende Mitgliedsbeitrag zahlen müssen; den Mitgliedsbeitrag zahlst Du für die Mitgliedschaft im Verein, und zunächst nicht für eine direkte Leistung wie z. B. 2x wöchentlich mindestens 90 Minuten Training und ein Ligaspiel an mindestens 22 Tagen im Jahr. Du könntest ja auch Mitglied in einem Tennisverein sein, ohne zu wissen, welche Farbe so ein Tennisball überhaupt hat...

Nur welche Handhabe hätte der Verein denn, wenn Du entscheidest, nicht mehr bezahlen zu wollen? Für einmalig 75,- € vor Gericht ziehen? Dafür viel Zeit investieren und im schlechtesten Fall - selbst bei gewonnener Verhandlung auf noch höheren Kosten sitzen bleiben? Der Vereinsvorstand darf entgegen der Satzung nicht selbstständig kulant sein. Und Du bist freiwillig - also muss man sich auch nicht um ein Ausschlussverfahren kümmern. Einfacher geht es doch nicht. Gute Reise, und möge der Verein die Zeit weiter nutzen, um sich für seine Mitglieder einzusetzen.

Hi Ales, Du schreibst:

Ich habe, als ich den ersten Teil (am 03.02.14) abgebucht bekommen habe, mich sofort an die Mitgliederverwaltung gemeldet und gesagt, dass ich meine Mitgliedschaft kündigen möchte.

Und ab Kündigungsdatum gilt auch die Kündigungsfrist, wie sie im Vertrag angegeben ist. Eine Zurückbuchung könnte voll " ins Auge gehen".

Grüße