Kratzer am Auto durch Fußball - Eltern blocken ab

13 Antworten

Hi, klare Sachbeschädigung und Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern. Wenn Dir der Streit nicht zuviel ist und Du Nachbarschaftskrach meinst aushalten uz können, kannste sicher klagen. Ne Anzeige wegen Sachbeschädigung aufgeben (nicht abwimmeln lassen). Aber bedenke: vor Gericht kriegste kein Recht, sondern ein Urteil. Gib die Sache nach vorheriger Rücksprache mit den Eltern (Haftpflichtversicherung, Hinweis auf entstehende Kosten) dem Anwalt, der soll denen einen Brief schreiben. Gruß Osmond http://www.frag-einen-anwalt.de/Autoschaden-in-verkehrsberuhigter-Zone-durch-ballspielende-Kinder-__f60859.html Zitat: Den Schaden kann natürlich theoretisch jeder verursacht haben, allerdings sprechen doch die Umstände eher dafür, dass es die Kinder waren. Der Vortrag der Geschädigten erscheint einigermaßen plausibel, so dass es nicht auszuschließen ist, dass das Amtsgericht zu einer Verurteilung kommen würde. Grundsätzlich können für den Beweis der Haupttatsache (hier: Verursachung des Schadens durch das Fußballspiel der Kinder) auch Indizien ausreichen, wenn diese mit hinreichender Schlüssigkeit auf die Haupttatsache hindeuten (hier: Anwesenheit der Kinder in der Nähe, Geschädigte hört einen Knall und stellt später den Schaden fest, früherer Versuch der Kinder, den Ball auf ein Dach zu schießen, was den Aufprallwinkel erklärt). Insgesamt dürfte also keineswegs ausgeschlossen sein, dass das Gericht zu der Überzeugung gelangen würde, dass die Kinder den Schaden verursacht haben.

Als Anspruchsgegner kommen einmal Sie selbst wegen verletzter Aufsichtspflichten in Betracht (§ 832 Abs. 1 BGB). Die Haftpflicht ist ausgeschlossen, wenn Sie darlegen und beweisen können, dass Sie Ihrer Aufsichtspflicht genügt haben, d. h. in welcher Weise Sie Ihr Kind auf die möglichen Gefahren des Fußballspielens in der Straße aufmerksam gemacht haben. Für die Intensität der erforderlichen Beaufsichtigung spielt auch die geistige Reife des Kindes, die Vorhersehbarkeit gefährlichen Verhaltens sowie die Zumutbarkeit der Überwachung im Rahmen einer vernünftigen Erziehung eine Rolle. Hierzu müssten Sie im Prozess ggfs. genauer vortragen.

Es kommt daneben auch eine Haftung Ihres Sohns in Betracht. Mit Vollendung des siebten Lebensjahres können grundsätzlich auch Kinder für Schäden haftbar gemacht werden (§ 828 Abs. 1 BGB), wobei es auf die individuelle Einsichtsfähigkeit ankommt (Abs. 3). Dass mit einem Fußball Autos beschädigt werden können, dürfte einem Achtjährigen schon verständlich sein; ebenso die Tatsache, dass man grundsätzlich für Schäden einzustehen hat. Auch eine Verurteilung Ihres Sohnes zum Schadensersatz wäre daher leider nicht auszuschließen. Angesichts dieser Risiken empfiehlt es sich meines Erachtens, dass Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung klären, ob diese für den entstandenen Schaden aufkommt und die Angelegenheit damit außergerichtlich regeln.

Eltern werden ist nicht schwer, Eltern sein dagegen sehr! Es ist kein Verdienst, Kinder in die Welt gesetzt zu haben, um sie sich dann selbst zu überlassen! osmond hat die Pflichten der Eltern gut zusammengefasst. Und in dem Umfang haften sie für alle Schäden, die von ihren lieben Kleinen verursacht werden. Da nützt alles Geschrei nichts!

Kinder, die in Deutschland aufwachsen müssen, können einem nur immer mehr und mehr Leid tun.

ps: aber mehr miteinander und weniger gegeneinander is ja zu langweilig.

@crashlady

Hi crashlady, fürs Bolzen gibts Bolzplätze. Und der Parkplatzbesitzer ist ja nicht schuld an fehlendem oder zu weit entferntem Spielplatz. Warum soll der sich deswegen sein Auto verkratzen lassen? Da muß Fragesteller ja noch froh sein, daß die Kinder nicht mit Steinzwillen auf sein Auto zielen. Und die Eltern der hoffnungsvollen Sprößlinge geben den Kindern sogar noch recht. Verkehrte Welt. Die können ja Federball oder Verstecken spielen, Radfahren oder Fangen. Zum Bolzen sollten sie auf den Bolzplatz gehen. Oder mit Rad hinfahren. Das ist ja wohl nicht zuviel verlangt. Oder die Eltern zahlen die Politur. Aber was ist? Freche Schnauze. Wollte mal hören, wenn den Eltern die Staatskarosse zerkratzt wird. Oder der Fußball zerstochen, zerschnitten. Laßt sorgenlos die Kinder spielen, eh' sie den Ernst des Lebens fühlen. lgO

@osmond

Vielen Dank, endlich versteht mich mal jemand!!

Also wenn die Kratzer so klein sind, dass es keine Sachbeschädigung ist laut Polizei, dann glaub ich übertreibst du einfach. Dann musst du auch jeden Busch abholzen wo man mal parkt und der am Auto streift und es können auch Kieselsteine beim Fahren hochschleudern und kleine Macken machen. In dem Sinn hat die Mutter schon recht, es ist ein Gebrauchsgegenstand und wenn die "Kratzer" so klein sind, dass man sie nur mit suchen findet dann ist es einfach übertrieben. Ansonsten musst du halt dein Auto woanders hinstellen. Oder es gibt so Abdeckplanen fürs Auto, das wäre auch noch eine Alternative.

vlllt auch einfach was pflanzen zwischen Auto und Spielplatz, sodaß der Ball darin landet und nich am Auto, Pflanzen wachsen nach.

Sicher gibt es Ermessensspielräume, was nun große und kleine Kratzer sind. Aber die Beschädigung durch Dritte ist nunmal nicht "Gebrauch".

Ebensowenig ist die Tatsache, dass die Polizei nicht einschreitet, nicht mit Geringfügigkeit gleichzusetzen - es liegt lediglich keine Straftat vor.

Da es außerdem ihr bezahlter Parkplatz ist, würde ich auch nicht einfach "woanders parken" wollen.

Dass es keine Sachbeschädigung im polizeilichen Sinne - also eine Straftat - ist, mag sein. Die Kinder machen das ja nicht mit Absicht.

Aber wenn sie nachweislich unabsichtlich fremdes Eigentum beschädigen ist das ein Fall für deren Haftpflichtversicherung. Da können die Eltern noch so sehr von "Gebrauchsgegenstand" reden, das tut überhaupt nichts zur Sache. Die Kinder beschädigen - die Versicherung muss dafür aufkommen.

Das sehe ich genauso, leider blocken die Eltern das ja völlig ab. Ich würde mich anstellen wegen der Kratzer, ich soll sie doch einfach rauspolieren. Aber genau das hat mich ja bisher schon 100 € gekostet, jetzt sind es weitere Kratzer.

@sausebiene26

Die Eltern können nicht einfach abblocken. Ein Sachschaden ist kein doch subjektives Empfinden!

Wenn sie nicht bereit sind, ihre Haftpflichtversicherung einspringen zu lassen, meldest du den Sachschafen deiner Versicherung - mit Angabe der Verursacher. Deine Versicherung wird sich ihr Geld schon zurückholen. Kündige den Eltern vorher an, was du vorhast - vielleicht sehen sie es ja dann ein.

hallo

bei ebay gibt es kameras für pkw , ca 40 € , mit bewegungsmelder , bei wiederholten treffern , ist von vorsatz auszugehen , ich wüsste was ich tuen würde , aber das bin eben ich

wende dich an den betreiber der anlage und drohe mit einem verfahren , vielleicht gibts dann ein fangnetz

gruss mike

Nehm dir den Ball sag den Kindern hört auf oder ich klopp den Ball gegen euer auto :)

"In 2 Wochen bekommt ihr den ball wieder denkt drüber nach was ihr getan habt"

Das wäre dan aber Diebstahl ;)

@Ensiferum

Nö nur eine Lernmethode

Was können die Kinder für die schlechte Konzipierung der Straße? NIX!