Krankgeschrieben bis Donnerstag, kann man den Freitag ohne Attest zuhause bleiben?

8 Antworten

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(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

http://www.buzer.de/gesetz/1593/a22684.htm

Du brauchst eine Folgebescheinigung. Es wäre ja Dein 5. Krankheitstag in Folge und da muss ein AU vorliegen. Nervig, aber nötig, hatte ich letzte Woche auch.

Gute Besserung!

Tristeza 
Fragesteller
 30.06.2011, 18:57

am Dienstag war ich noch bis Mittags arbeiten und bin "nachträglich" krankgeschrieben worden. Also wäre das dann mein 4. Tag - aber wie dem auch sei, muss ich wohl hin...Danke trotzdem für die Antwort :)

Tristeza 
Fragesteller
 30.06.2011, 18:57

am Dienstag war ich noch bis Mittags arbeiten und bin "nachträglich" krankgeschrieben worden. Also wäre das dann mein 4. Tag - aber wie dem auch sei, muss ich wohl hin...Danke trotzdem für die Antwort :)

Entweder nochmal zum Arzt oder zur Arbeit. Blau machen gibt Ärger

Tristeza 
Fragesteller
 30.06.2011, 18:56

Na von Blau machen kann keine Rede sein, ich liebe meinen Job und das ist ehrlich gemeint! Aber dann bleibt mir wohl nix anderes übrig als den Arzt noch mal zu behelligen ;)

Dann hättest Du einen unentschuldigten Fehltag. Solltest Dich auf jeden Fall noch krank schreiben lassen, dann kann Dir auch nichts passieren

Nein, da musst Du schon Urlaub nehmen, oder gibt es bei Euch die Regelung, dass Du ohne Krankenschein bis zu 3 Tage zu Hause bleiben kannst? Aber ganz ehrlich, wenn ich Dein Chef wäre, dann wäre dieses Verhalten für mich Arbeitsbummelei und es würde eine Abmahnung geben.

PeterSchu  01.07.2011, 00:16

Die Regelung, dass man bis zu 3 Tagen ohne Attest krank sein kann, steht im Gesetz. Erst wenn es andere betriebliche Regelungen gibt, muss man schon früher ein Attest vorlegen.

Das gilt aber nicht, wenn sich eine Arbeitsunfähigkeit verlängert. Dann muss auf jeden Fall ein Folgeattest nachgereicht werden, auch wenn es nur ein Tag ist.

Und es ist schlíchtweg dreist, von Arbeitsbummelei zu reden, wenn jemand länger als erwartet krank ist. Wieso redest du von einer Abmahnung? Sie fragt schließlich vorher, wie sie sich korrekt verhält. Und das wäre der Weg zum Arzt.