Kann ich die AU/Krankmeldung auch diesen Freitag abgeben, da Feiertage dazwischen liegen?

5 Antworten

1. Wann eine AU bei der Firma sein muss, sollte in deinem Arbeitsvertrag stehen. In meiner Firma muss dies am gleichen Tage geschehen. Der Kranke ruft an, sagt das er zum Arzt geht und reicht dann am gleichen Tag den gelben schein ein. Das kann er selber machen oder ggf ein Angehöriger.

2. Wenn du keine Möglichkeit hast die AU zukommen zu lassen würde ich vorab ein Fax, emailscan, oder whatsapp foto senden. Die Möglichkeiten sind ja heute da. Mir persönlich wäre dann auch egal wann der kranke die AU bringt. Ich würde nur wissen wollen wann ich wieder mit der Arbeitskraft rechnen kann.

3. Ich frage mich allen ernstes, was für ein Verhältnis man zu seinem Chef
bzw vorgesetzten haben muss, wenn man hier solche Fragen stellt. Man ist
doch insgesamt um ein gutes Miteinander bemüht. Das heisst, dass man eine Krankschreibung sofort meldet und sagt wann man wieder kommen wird. Dann kann auch der Chef mal fünfe grade sein lassen.  Gute besserung

Du kannst sie auch heute in die Post geben, wenn der Briefkasten heute noch geleert wird, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie noch am Donnerstag dort ist.

Nebenbei gesagt verstehe ich die Aufregung nicht so ganz, warum denn eine AU-Bescheinigung nun ganz dringend im Betrieb sein muss. Entscheidend ist, dass man sich telefonisch krank gemeldet hat. Eine ärztliche Bescheinigung dient dem Betrieb als Nachweis, dass tatsächlich eine AU vorliegt. Und die kann ggf. für die nächste Lohnabrechnung nötig sein, weil eine nicht vorhandene Bescheinigung unter Umständen zu einem Lohnabzug wegen unentschuldigtem Fehlen führen kann. Wobei ein vernünftiger Betrieb sicher erstmal nachfragt, bevor er Lohn abzieht.

Ansonsten ist die Bescheinigung allenfalls dazu da, dass man sie bei den Personalunterlagen abheftet. Ob das nun einen Tag früher oder später passiert, dürfte nicht entscheidend sein.

Ich kann schon gar nicht die Antworten verstehen, die da beispielsweise lauten "muss noch am gleichen Tag im Betrieb sein". Man muss davon ausgehen, dass heute viele Arbeitsplätze durchaus mal 30 km oder auch deutlich mehr vom Wohnort entfernt sind. Einem Erkrankten ist es sicherlich nicht zuzumuten, diesen Weg auf sich zu nehmen oder die Oma zu schicken, um die AU-Bescheinigung abzugeben.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG enthält relativ klare - von vielen (wie auch hier) aber trotzdem völlig missverstandene - Regelungen.

Wenn auf Deinen Fall die gesetzliche Bestimmung anzuwenden ist, dann musst Du bei einer Erkrankung, die länger als 3 Kalendertage dauert, die ärztliche Bescheinigung am ersten darauf folgenden Arbeitstag dem Arbeitgeber vorlegen - das ist in Deinem Fall der Donnerstag.

Du tust dem Gesetz Genüge, wenn du die Bescheinigung heute per Post dem Arbeitgeber schickst; grundsätzlich muss er sich mit den üblichen Postlaufzeiten abfinden.

Nein bist du nicht. Die Feiertage zählen zur Frist dazu

Spätestens am dritten Tag der Erkrankung - also inklusive Feiertagen...