Kann ich die AU/Krankmeldung auch diesen Freitag abgeben, da Feiertage dazwischen liegen?

5 Antworten

1. Wann eine AU bei der Firma sein muss, sollte in deinem Arbeitsvertrag stehen. In meiner Firma muss dies am gleichen Tage geschehen. Der Kranke ruft an, sagt das er zum Arzt geht und reicht dann am gleichen Tag den gelben schein ein. Das kann er selber machen oder ggf ein Angehöriger.

2. Wenn du keine Möglichkeit hast die AU zukommen zu lassen würde ich vorab ein Fax, emailscan, oder whatsapp foto senden. Die Möglichkeiten sind ja heute da. Mir persönlich wäre dann auch egal wann der kranke die AU bringt. Ich würde nur wissen wollen wann ich wieder mit der Arbeitskraft rechnen kann.

3. Ich frage mich allen ernstes, was für ein Verhältnis man zu seinem Chef
bzw vorgesetzten haben muss, wenn man hier solche Fragen stellt. Man ist
doch insgesamt um ein gutes Miteinander bemüht. Das heisst, dass man eine Krankschreibung sofort meldet und sagt wann man wieder kommen wird. Dann kann auch der Chef mal fünfe grade sein lassen.  Gute besserung

In meiner Firma muss dies am gleichen Tage geschehen.

Dass die Bescheinigung schon am 1. Tag der Erkrankung dem Arbeitgeber vorzulegen sei, kann er nicht verlangen - er muss sich schon mit den üblichen Postlaufzeiten abfinden!

Verlangen kann er nur, dass auch schon der 1. Tag vom Arzt bescheinigt wird und nicht erst dann - wie nach dem Gesetz -, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert.

Ich frage mich allen ernstes, was für ein Verhältnis man zu seinem Chef bzw vorgesetzten haben muss, wenn man hier solche Fragen stellt.

Das ist doch Unsinn!

Was soll denn daran ungewöhnlich sein, oder was hat das mit dem Verhältnis zum Arbeitgeber/Vorgesetzten zu tun, wenn sich ein Betroffener unsicher ist und hier fragt?!?!

"...und reicht dann am gleichen Tag den gelben schein ein. Das kann er selber machen oder ggf ein Angehöriger."

Wenn du bedenkst, dass heute ein Arbeitsplatz durchaus mal 30 km oder mehr vom Wohnort entfernt ist, ist das keineswegs so einfach. Wer krank ist, sollte nicht unbedingt stundenlang durch die Gegend fahren, und dass man die Oma oder andere Angehörige schickt, ist auch nicht unbedingt zuzumuten.

Welchen Vorteil hat denn der Betrieb davon, wenn er den Schein am gleichen Tag bekommt? Die Genugtuung, dass er ihn einen Tag früher in den Ordner abheften kann? Er weiß doch eh telefonisch Bescheid, da kann man doch dann wohl abwarten, bis der Schein mit der Post kommt.

@PeterSchu

das ist doch meine Rede. Die Frage ist doch, wie hier das Verhältnis zueinander ist. Ich würde das nicht von meinen MItarbeitern verlangen, offensichtlich ist hier doch aber die Frage aufgrund eines bestimmten AG VErhaltens gestellt worden. warum macht man so einen Stress wo man garkeinen braucht?

@Halbammi

warum macht man so einen Stress wo man garkeinen braucht?

Wie schon gesagt: Weil der Fragesteller es vielleicht ganz einfach nicht weiß und sich vielleicht auch über seine Pflichten diesbezüglich nicht ganz im Klaren ist?

Was zum Himmel ist an einer solchen Frage denn so besonders??

Du kannst sie auch heute in die Post geben, wenn der Briefkasten heute noch geleert wird, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie noch am Donnerstag dort ist.

Nebenbei gesagt verstehe ich die Aufregung nicht so ganz, warum denn eine AU-Bescheinigung nun ganz dringend im Betrieb sein muss. Entscheidend ist, dass man sich telefonisch krank gemeldet hat. Eine ärztliche Bescheinigung dient dem Betrieb als Nachweis, dass tatsächlich eine AU vorliegt. Und die kann ggf. für die nächste Lohnabrechnung nötig sein, weil eine nicht vorhandene Bescheinigung unter Umständen zu einem Lohnabzug wegen unentschuldigtem Fehlen führen kann. Wobei ein vernünftiger Betrieb sicher erstmal nachfragt, bevor er Lohn abzieht.

Ansonsten ist die Bescheinigung allenfalls dazu da, dass man sie bei den Personalunterlagen abheftet. Ob das nun einen Tag früher oder später passiert, dürfte nicht entscheidend sein.

Ich kann schon gar nicht die Antworten verstehen, die da beispielsweise lauten "muss noch am gleichen Tag im Betrieb sein". Man muss davon ausgehen, dass heute viele Arbeitsplätze durchaus mal 30 km oder auch deutlich mehr vom Wohnort entfernt sind. Einem Erkrankten ist es sicherlich nicht zuzumuten, diesen Weg auf sich zu nehmen oder die Oma zu schicken, um die AU-Bescheinigung abzugeben.

So ist es!!! 👍👌👏

Dem stimme ich auch voll zu. 

Das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG enthält relativ klare - von vielen (wie auch hier) aber trotzdem völlig missverstandene - Regelungen.

Wenn auf Deinen Fall die gesetzliche Bestimmung anzuwenden ist, dann musst Du bei einer Erkrankung, die länger als 3 Kalendertage dauert, die ärztliche Bescheinigung am ersten darauf folgenden Arbeitstag dem Arbeitgeber vorlegen - das ist in Deinem Fall der Donnerstag.

Du tust dem Gesetz Genüge, wenn du die Bescheinigung heute per Post dem Arbeitgeber schickst; grundsätzlich muss er sich mit den üblichen Postlaufzeiten abfinden.

Nein bist du nicht. Die Feiertage zählen zur Frist dazu

Verstehe ich nicht. Ich bin krankgeschrieben und angenommen ich verschicke die AU mit der Post, wer garantiert mir, dass die Donnerstag beim Arbeitgeber liegt? Ich dachte man hat 3 WERKtage Zeit um die AU spätestens einzureichen!?!

@Chavez2012

Ich dachte man hat 3 WERKtage Zeit um die AU spätestens einzureichen!?!

Der Arbeitgeber kann die Frist auch auf 2 Tage oder einen Tag verkürzen...

@Chavez2012

Kalender- nicht Werktage...

@Messkreisfehler

@ Messkreisfehler:

Da verwechselst Du etwas - nämlich die Fragen,

> wann dem Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss und

> ab dem wievielten Tag der Erkrankung diese vom Arzt bescheinigt werden muss!

Verlangen kann er, dass der Arzt - abweichend vom Gesetz - schon den 3., 2. oder gar den 1. Tag der Erkrankung bescheinigen muss; er kann nicht verlangen, dass die Bescheinigung auch schon am 2. oder 1. Tag ihm vorgelegt wird - da muss er sich schon mit den üblichen Postlaufzeiten abfinden!

Spätestens am dritten Tag der Erkrankung - also inklusive Feiertagen...

Das ist falsch:

Wenn hier die gesetzliche Bestimmung gilt, muss bei einer Erkrankung von mehr als 3 Kalendertagen die Bescheinigung am nächsten auf den 3. Krankheitstag folgenden Arbeitstag vorgelegt werden - und nicht am 3. Tag!