Fußweg zur Arbeit von 1km bei Steuerklärung eintragen?

2 Antworten

Aufwendungen für den Weg zur Arbeitsstätte und Kosten für Berufskleidung sind Werbungskosten, und die wirken sich steuerlich erst dann aus, wenn sie insgesamt 1.000 € jährlich übersteigen, denn so hoch ist der Werbungskostenpauschbetrag bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, der mindestens berücksichtigt wird.

Wenn du also nicht über 1.000 € an Werbungskosten kommst, brauchst du also auch nichts einzutragen.

wie man zur arbeit gelangt, spielt bei der "entferungspauschale" seit ein paar jahren keine rolle mehr, egal ob zu fuß, mit dem auto oder einem taxi.

jeder bekommt 0,30 € pro kilometer/tag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung