Studienkosten und Kleingewerbe - Werbungskosten oder Gewerbeausgaben?

2 Antworten

Bei den Aufwendungen für das Studium handelt es sich um WERBUNGSKOSTEN. Die Dinge, die für die gewerbliche Tätigkeit angeschafft wurden, sind BETRIEBSAUSGABEN.

Werbungskosten: Anlage N

Betreibsausgaben: Anlage EÜR

Gegenstände, die sowohl für das Studium als auch für das Gewerbe benutzt wurden: Da musst Du prozentual aufteilen; am besten fügst Du Deiner EStErkläruzng dann eine Aufstellung darüber bei.

Und immer schön daran denken: Alles, was kein geringwertiges Wirtschaftsgut ist, muss monatsgenau über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden!

Am besten setzt du dich mal mit einem Steuerberater zusammen. Das kann je nach konkreter Falllage anders sein, daher solltest du mit einer Fachperson sprechen.