Steuererklärung 2000 Euro zurück bei Arbeitslosigkeit?

4 Antworten

Ein Rückerstattungsbetrag kommt immer dadurch zu stande, dass Du im Lauf des Jahres mehr Steuern vorausbezahlt hast (bei Dir in Form von Lohnsteuer) als Du gemäß Deiner Einkommensteuererklärung zahlen musst.

Hättest Du 12 mal Gehalt bezogen, und 12 mal Lohnsteuer bezahlt, hätte es gepasst. Da Du nur 3 Monate Gehalt hattest, also nur 1/4 von obiger Rechnung, ist Deine Jahressteuerschuld geringer. Und zwar nicht nur 1/4 von obiger Rechnung, sondern beispielsweise 1/8, da der Prozentsatz der Steuer mit zunehmendem Einkommen steigt.

Wenn Du jetzt 1/8 Steuer zahlen musst, aber 1/4 schon bezahlt hast, bekommst Du wieder was zurück. Vorausgesetzt, Du machst Dir die Mühe und gibst eine Einkommensteuererklärung ab.

Bei Deinem Mangel an Steuerwissen wäre es aber gut angelegtes Geld, wenn Du zumindest für die erste Steuererklärung zu einem Fachmann gehst. Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater. Kostet meist weniger als das, was Du sonst aus Unwissenheit dem Finanzamt schenkst.

Durch den Lohnsteuerjahresausgleich. Statt 3x 4000€ zu versteuern sind es jetzt 12x 1000€. Dadurch fällst du von fast Spitzensteuersatz in den Niedriglohnsektor. Kalte Progression rückwärts wenn man so will.

Lohnsteuerjahresausgleich gibts seit Jahrzehnten nicht mehr.

@Helefant

Es steht dir frei eine eigene Antwort zu verfassen, wenn du es schon besser wissen willst.

@Helefant

Ist es nicht Sch..egal, wie etwas heißt, was man dann letztlich erstattet bekommt? Haupsache man weiß, dass man was zurückbekommt, das sind nicht unbedingt überflüssige, "kluge" Sprüche.

Deine Frage erklärt sich ganz einfach: - Es ist völlig egal wieviel Monate du in einem Jahr gearbeitet hast, wichtig ist das Gesamteinkommen pro Jahr und dies war 12.000€. Ergo:

2016 lag die NettoEinkommen-Steuerfreigrenze bei einem NettoEink. ca. 8.500€. Du hast für dein Brutto für 12.000€ Steuer gezahlt. Das dürften dafür mehr als 2.000€ an Lohnsteuern sein. Da Arbeitslosengeld nur in die Progression geht, kann sich diese bei dem geringen Gesamteinkommen auch nicht negativ erhöhen auswirken. Somit bekäme jeder, nicht nur Du, die Zuviel gezahlten Steuer zurück. In deinem Fall, nur die 2000€.

Da du jedoch ALG II beziehst, ist es zufließendes Einkommen und wird vom Jobcenter als solches angerechnet. D.h. du musst dies gesetzmäßig, dem JC anzeigen/melden.

Zum 3. Absatz:

Der Fragesteller bezieht kein ALG II und das ist auch nicht Thema der Frage. Und Steuererstattungen sind keine Einkünfte.

@Zappzappzapp

Das ist Richtig , der FS erhält kein ALG I und kein ALG II mehr, er bezieht überhaupt keine Ersatzleistungen mehr. Das erklärt umso mehr die fast gänzliche Steuererstattung.

Und was Steuererstattungen bzgl. "kein" Einkommen ist, da solltest du dich mal genau erkundigen, was es denn ist. Vielleicht mit einer Fragestellung hier?

@tollfin

Nein, ich brauche mich nicht zu erkundigen. Steuererstattungen sind keine "Einkünfte", sondern leider ebenfalls zu deklarierende "Einnahmen". Vielleicht ein wenig übergenau betrachtet, aber es ist nun mal ein Unterschied, besonders, da ich es persönlich als ungerecht empfinde, wenn Steuererstattungen (Einnahmen), die sich aus Überzahlungen in nicht relevanten Zeiträumen ergeben, auf aktuelles ALG II angerechnet werden.

Aber was soll's, auch das ist für den Fragesteller nicht relevant.

@Zappzappzapp

Da stimmt, nicht mehr. Das ist dann auch gut so, ansonsten wäre es fürs JC Zuflusseinkommen.

Na weil du nur 3 Monate gearbeitet hast und damit einen eher geringen Verdienst erzielt. Bei 12 000 Euro brutto musst du noch keine Steuern zahlen und kriegst dadurch deine gezahlten Steuern (weil du ja pro Monat besteuert wurdest und nicht pro Jahr) komplett zurück.