Kopftuch bei der Arbeit (Berufe)?

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Die Absagen sind berechtigt. Jeder Unternehmer kann die Mitarbeiter einstellen, die er will. Es gab schon immer Kleidungsvorschriften bei Unternehmen mit Kundenkontakt. Und mancher Unternehmer sucht halt junge blonde Mädchen, ein anderer etwas ältere Verkäufer in Anzug usw. usw.

Es gibt jede Menge Jobs, die mit Kopftuch getan werden können. Es kommt halt auch auf die Qualifikation dieser Frau drauf an. In einem Labor habe ich normalerweise keinen Kundenkontakt. Wenn ich Ärztin bin, kann ich mich auf Muslime konzentrieren und habe dann keine Probleme mit dem Kopftuch.

Sie soll sich mal genau überlegen, was sie kann. Evtl. sollte sie sich überlegen, ob sie nochmals etwas neues lernt.

Eine solche Begründung für eine Absage ist m.W.n. nur berechtigt, wenn die Arbeit einen Kundenkontakt beinhaltet.
Dann aber darf der AG Kleidung und Erscheinungsbild vorschreiben, also etwa das Tragen bestimmter Arbeitskleidung.
Der Betriebsleitung steht auch die Entscheidung zu, welches Auftreten und welche Bekleidung (auch exotischer Schmuck, Frisur o.ä.) im Kundenkontakt dem Geschäft zuträglich sind bzw. schaden könnten.

Er darf aber definitiv das offene Tragen politischer oder religiöser Symbole untersagen, was dann jedoch für Symbole sämtlicher Religionen gilt, nicht nur für muslimische.
(Und ob ein Kopftuch tatsächlich ein religiöses Symbol ist, ist durchaus umstritten. Für viele gehört es eher in den Bereich der kulturellen Identität.)

Diese Regelung lässt natürlich auch Interpretationen zu.
Du wirst einem AG nur sehr schwer nachweisen können, dass der eigentliche Ablehnungsgrund eine persönliche Abneigung gegen "türkische" Kopftücher ist.
Es sei denn, der AG erlaubt anderen Arbeitnehmer das Tragen von Kopftüchern als modisches Accessoire, dann wird für ihn das Eis dünn.
Ob und was in einem solchen Fall rechtliche Schritte bewirken, ist in meinen Augen aber fraglich.
Schließlich kann kein AG zur Einstellung einer bestimmten Person gezwungen werden.

Pudelcolada  16.04.2016, 16:25

PS:
Generell sagt ein Kopftuch ja nichts über die Qualifikation für eine Tätigkeit aus.
Sie kann sich also so oder so weiterhin auf alle Stellen bewerben, für die sie qualifiziert ist oder sich qualifiziert fühlt.

Pudelcolada  16.04.2016, 16:28

PPS:

Sie hat bisher ca. 40 Absagen bekommen, mit der Ausrede das sie die Kunden vertreiben könnte.

Wo lebt Ihr denn, im Vatikanstaat?
Bin verwirrt...

Erlaubt ist es in jedem Job .. Es muss nur ein Arbeitgeber gefunden werden der sich darauf einläßt.

Man kann natürlich auf Diskriminierung Klagen wenn man Beweisen kann das man wegen dem Ausleben seiner Religion diskriminiert wird. Ist aber schwer zu beweisen und zweitens was nützt es? Will deine Freundin irgendwo Arbeiten wo sie nicht gewollt ist?

Regale auffüllen beim Rewe z.B... Ansonsten wirds schwer :)

Es ist sicher eine Überlegung wert, das zu wählen, was einem besonders wichtig ist. Mit Kopftuch = die wenigen Angebote annehmen, die man erhält,  oder auf das Kopftuch verzichten und eine bessere Arbeitsstelle nach eigenen Wünschen zu finden. Wer sich für ein Land entschieden hat, wo das Kopftuchtragen nicht zum Alltag gehört, sollte damit doch keine Probleme haben. Die westlichen Sitten und Gebräuche kann man ja im Vorfeld herausfinden.